Begriff

Erwerbsminderungsrente

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung, die von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden kann.

Begriff

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die gezahlt wird, wenn ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts erwerbstätig zu sein.

Teilweise und volle Erwerbsminderung

Das Gesetz unterscheidet zwischen teilweiser Erwerbsminderung, bei der der Versicherte noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, und voller Erwerbsminderung, bei der die verbleibende Erwerbsfähigkeit unter drei Stunden täglich liegt; die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung und den bis dahin erworbenen Rentenansprüchen.

Abgrenzung zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Anders als die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf die konkrete zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit abstellt, prüft die gesetzliche Erwerbsminderungsrente die abstrakte Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unabhängig vom bisherigen Beruf; da das Leistungsniveau der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente in der Praxis häufig nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu sichern, wird der Abschluss einer ergänzenden privaten Berufsunfähigkeitsversicherung regelmässig empfohlen.