Pensionszusage (Direkte Leistungszusage)
Die Pensionszusage ist eine arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, einem Mitarbeitenden im Alter, bei Invalidität oder dessen Hinterbliebenen im Todesfall eine bestimmte Pensionsleistung direkt aus dem Unternehmen zu erbringen.
Begriff
Die Pensionszusage (direkte Leistungszusage) ist eine arbeitsrechtliche Verpflichtung, mit der sich ein Arbeitgeber gegenüber einem Mitarbeitenden individuell verpflichtet, im Alter, bei Invalidität oder an dessen Hinterbliebene im Todesfall eine bestimmte Pensionsleistung unmittelbar aus dem Unternehmen zu erbringen – im Unterschied zur mittelbaren Vorsorge über eine externe Pensionskasse oder eine Gruppenversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei das volle biometrische und finanzielle Risiko der Zusage selbst.
Bilanzielle Rückstellung und Finanzierung
Für eine erteilte Pensionszusage ist der Arbeitgeber verpflichtet, in der Unternehmensbilanz eine Pensionsrückstellung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu bilden, die den Barwert der zukünftigen Verpflichtung abbildet; diese Rückstellung stellt zwar bilanziell Fremdkapital dar, ist jedoch nicht zwingend durch tatsächlich vorhandene liquide Mittel gedeckt. Um dieses Erfüllungsrisiko zu reduzieren, wird die Pensionszusage in der Praxis regelmässig durch eine Rückdeckungsversicherung finanziell hinterlegt, deren Leistung im Erlebens-, Invaliditäts- oder Todesfall dem Unternehmen zur Erfüllung der Zusage zufliesst.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Da die Pensionszusage im Unterschied zu beitragsorientierten Systemen eine feste Leistungshöhe garantiert, trägt der Arbeitgeber sowohl das Kapitalanlage- als auch das Langlebigkeitsrisiko der Zusage; für die Beratung ist die Wahl einer bedarfsgerechten Rückdeckung sowie die regelmässige versicherungsmathematische Überprüfung der Pensionsrückstellung entscheidend, um bilanzielle Risiken und eine mögliche persönliche Nachhaftung des Unternehmers zu begrenzen.