Freizügigkeitsleistung
Die Freizügigkeitsleistung ist das bei Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung der beruflichen Vorsorge erworbene Altersguthaben, das beim Stellenwechsel in die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen oder anderweitig erhalten werden muss.
Begriff
Die Freizügigkeitsleistung (auch Austrittsleistung genannt) entspricht dem in der beruflichen Vorsorge angesparten Altersguthaben, das eine versicherte Person bei Beendigung des Vorsorgeverhältnisses mit einer Vorsorgeeinrichtung mitnimmt. Sie wird bei einem Stellenwechsel grundsätzlich vollständig an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen, damit die Kontinuität der beruflichen Vorsorge gewahrt bleibt.
Erhalt bei fehlender Anschlusslösung
Tritt eine Person aus dem Erwerbsleben aus oder findet keine sofortige Anschlussstelle (z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Auswanderung), muss die Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder in Form einer Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung angelegt werden, um den Vorsorgeschutz und die entsprechenden Steuervorteile zu erhalten. Ein Barbezug ist nur in gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen möglich (z.B. endgültiges Verlassen der Schweiz, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Bezug einer geringfügigen Freizügigkeitsleistung).
Bedeutung für die Vorsorgeberatung
Die korrekte Übertragung und Anlage der Freizügigkeitsleistung ist ein zentraler Beratungspunkt bei Stellenwechseln, Scheidungen (Aufteilung der Austrittsleistung) und Pensionierungen, da Fehler bei der Übertragung zu Vorsorgelücken oder unbeabsichtigten Steuerfolgen führen können.