Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug ist der vom AHV-Lohn abgezogene, fixe oder prozentuale Betrag, mit dem die berufliche Vorsorge auf die Leistungen der AHV abgestimmt wird, um eine Überversicherung zu vermeiden.
Begriff
Der Koordinationsabzug ist der Betrag, der vom massgebenden AHV-Lohn einer versicherten Person abgezogen wird, um den in der beruflichen Vorsorge (BVG) versicherten Lohn (koordinierter Lohn) zu ermitteln. Der Abzug bezweckt die Koordination zwischen erster und zweiter Säule: Da die AHV bereits einen Grundschutz gewährt, soll die berufliche Vorsorge nur den darüber hinausgehenden Lohnanteil zusätzlich versichern, um eine unnötige Doppelversicherung und entsprechend übermässige Prämien zu vermeiden.
Ausgestaltung
Der Koordinationsabzug kann als fixer Frankenbetrag oder als Prozentsatz des Jahreslohns ausgestaltet sein; viele Vorsorgeeinrichtungen bieten heute Modelle mit einem tieferen, lohnabhängigen Koordinationsabzug an, um insbesondere für Teilzeitbeschäftigte mit tieferen Löhnen eine bessere Vorsorgedeckung zu erreichen, da ein hoher fixer Abzug bei niedrigen Löhnen einen unverhältnismässig grossen Anteil des versicherbaren Lohns eliminieren würde.
Bedeutung für die Vorsorgeberatung
Die Höhe des Koordinationsabzugs beeinflusst unmittelbar den koordinierten Lohn und damit die Höhe des versicherten Altersguthabens; insbesondere bei Teilzeitarbeit oder mehreren Arbeitgebern ist die korrekte Anwendung des Koordinationsabzugs ein wichtiges Thema in der Vorsorgeberatung, da sich Lücken kumulieren können.