Berufliche Vorsorge
Berufliche Vorsorge: 6 Fachbegriffe kurz erklärt – Definition, Synonyme und gesetzliche Grundlage.
Eintrittsschwelle (Berufliche Vorsorge)
Synonyme: Entry Threshold, BVG-Eintrittsschwelle
Die Eintrittsschwelle ist der gesetzlich festgelegte Mindestjahreslohn, ab dem Arbeitnehmende obligatorisch in der beruflichen Vorsorge (BVG) zu versichern sind.
Begriff
Die Eintrittsschwelle ist der im BVG gesetzlich festgelegte jährliche Mindestlohn, den ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber erzielen muss, damit eine obligatorische Versicherungspflicht in der beruflichen Vorsorge entsteht. Wird die Eintrittsschwelle bei einem einzelnen Arbeitgeber nicht erreicht, entfällt für dieses Arbeitsverhältnis die BVG-Pflicht, selbst wenn die betroffene Person insgesamt über mehrere Teilzeitanstellungen ein höheres Gesamteinkommen erzielt.
Auswirkungen bei Mehrfachbeschäftigung
Da die Eintrittsschwelle pro Arbeitsverhältnis und nicht über sämtliche Erwerbstätigkeiten hinweg beurteilt wird, können Personen mit mehreren kleinen Teilzeitpensen trotz eines insgesamt beachtlichen Gesamteinkommens vollständig von der obligatorischen zweiten Säule ausgeschlossen bleiben. Diese Personen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Auffangeinrichtung BVG zu versichern.
Bedeutung für die Vorsorgeberatung
Die Eintrittsschwelle ist insbesondere bei der Beratung von Teilzeitbeschäftigten, Personen mit mehreren Arbeitgebern und im Niedriglohnbereich Tätigen ein wichtiges Thema, da hier erhebliche, oft unerkannte Vorsorgelücken in der zweiten Säule entstehen können.
Koordinierter Lohn
Synonyme: Coordinated Salary
Der koordinierte Lohn ist der in der beruflichen Vorsorge (BVG) versicherte Lohnanteil, der sich aus dem massgebenden AHV-Lohn abzüglich des Koordinationsabzugs ergibt.
Begriff
Der koordinierte Lohn ergibt sich aus dem anrechenbaren AHV-Lohn einer versicherten Person nach Abzug des Koordinationsabzugs und bildet die Bemessungsgrundlage, auf welcher die Altersgutschriften und die Risikobeiträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge berechnet werden. Er entspricht somit dem tatsächlich über das BVG zusätzlich zur AHV abgesicherten Lohnanteil.
Berechnung und Grenzen
Der koordinierte Lohn ist gesetzlich nach unten (Eintrittsschwelle) und oben (BVG-Lohnmaximum) begrenzt: Löhne unterhalb der Eintrittsschwelle sind vom BVG-Obligatorium ausgenommen, während Lohnanteile über dem BVG-Höchstlohn nicht mehr im Rahmen des Obligatoriums, sondern höchstens im Rahmen einer überobligatorischen Kaderversicherung versichert werden können.
Bedeutung für die Vorsorgeberatung
Da sich der koordinierte Lohn bei Teilzeitarbeit, Mehrfachbeschäftigung oder schwankenden Einkommen erheblich verändern kann, ist seine korrekte Berechnung für die Beurteilung der tatsächlichen Vorsorgedeckung und die Identifikation von Vorsorgelücken von zentraler praktischer Bedeutung.
Nachdeckung (Berufliche Vorsorge)
Synonyme: Post-Employment Coverage
Die Nachdeckung ist der gesetzlich garantierte, befristete Fortbestand des Todesfall- und Invaliditätsschutzes der beruflichen Vorsorge nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bevor ein neues Vorsorgeverhältnis entsteht.
Begriff
Die Nachdeckung bezeichnet den gesetzlich vorgeschriebenen, zeitlich befristeten Fortbestand des Todesfall- und Invaliditätsschutzes aus der beruflichen Vorsorge, nachdem eine versicherte Person aus einer Vorsorgeeinrichtung ausgetreten ist, aber noch kein neues Vorsorgeverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber begründet hat. Nach schweizerischem Recht besteht dieser Schutz während eines Monats nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses.
Bedeutung der zeitlichen Lücke
Ohne Nachdeckung bestünde bei einem Stellenwechsel eine gefährliche Deckungslücke für Todesfall- und Invaliditätsrisiken, da das alte Vorsorgeverhältnis endet, das neue jedoch regelmässig erst mit Stellenantritt beginnt. Die gesetzliche Nachdeckung schliesst diese Lücke automatisch, unabhängig davon, ob und wann eine neue Anstellung gefunden wird.
Bedeutung für die Vorsorgeberatung
Personen, die länger als einen Monat ohne neue Anstellung oder Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung bleiben (z.B. bei Arbeitslosigkeit oder selbstständiger Erwerbstätigkeit), sollten sich der auslaufenden Nachdeckung bewusst sein und gegebenenfalls eine freiwillige Weiterversicherung oder eine private Todesfall- und Invaliditätsdeckung prüfen, um die entstehende Lücke zu schliessen.
Oberaufsichtskommission BVG (OAK BV)
Synonyme: OAK BV, Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge
Die OAK BV ist die schweizerische Bundesbehörde, welche die einheitliche Anwendung der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule durch die regionalen Aufsichtsbehörden sicherstellt.
Begriff
Die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) ist die unabhängige Bundesbehörde, welche die Oberaufsicht über die regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge sowie über den Sicherheitsfonds BVG und die Auffangeinrichtung BVG ausübt. Sie wurde im Rahmen der Strukturreform der beruflichen Vorsorge geschaffen, um eine schweizweit einheitliche Aufsichtspraxis sicherzustellen.
Aufgaben
Zu den Aufgaben der OAK BV gehören insbesondere der Erlass von Weisungen zur Vereinheitlichung der Aufsichtstätigkeit, die Zulassung und Beaufsichtigung der Experten für berufliche Vorsorge, die Genehmigung der von den Vorsorgeeinrichtungen verwendeten technischen Grundlagen sowie die Behandlung von Beschwerden gegen Entscheide der regionalen Aufsichtsbehörden.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Die OAK BV trägt zur Stabilität und Transparenz des Systems der zweiten Säule bei, indem sie sicherstellt, dass Vorsorgeeinrichtungen schweizweit nach einheitlichen Standards überwacht werden; für Vorsorgeeinrichtungen und deren Verantwortliche (Stiftungsräte) sind die Weisungen der OAK BV verbindliche Vorgaben für die Geschäftsführung.
Vorsorgeausweis
Synonyme: Pension Certificate, Vorsorgeausweis BVG
Der Vorsorgeausweis ist das jährliche Dokument der Vorsorgeeinrichtung, das einer versicherten Person Auskunft über ihr Altersguthaben und die zu erwartenden Leistungen der beruflichen Vorsorge gibt.
Begriff
Der Vorsorgeausweis ist das von der Vorsorgeeinrichtung mindestens jährlich ausgestellte Dokument, das einer versicherten Person die wichtigsten Kennzahlen ihres Vorsorgeverhältnisses in der beruflichen Vorsorge transparent macht: das vorhandene Altersguthaben, den koordinierten Lohn, die laufenden Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die voraussichtlichen Leistungen im Alters-, Invaliditäts- und Todesfall.
Inhalt und Bedeutung der Kennzahlen
Neben dem aktuellen Altersguthaben enthält der Vorsorgeausweis regelmässig eine Hochrechnung des voraussichtlichen Altersguthabens bei Erreichen des Referenzalters sowie den anwendbaren Umwandlungssatz, mit dem sich die voraussichtliche jährliche Altersrente berechnen lässt. Zudem werden die Freizügigkeitsleistung bei einem allfälligen Austritt sowie ein möglicher Vorbezug für Wohneigentum ausgewiesen.
Bedeutung für die Vorsorgeberatung
Der Vorsorgeausweis ist das zentrale Ausgangsdokument jeder ganzheitlichen Vorsorge- und Bedarfsanalyse, da er die konkreten, individuellen Leistungen der zweiten Säule aufzeigt, die den übrigen Vorsorgekomponenten (AHV/IV, Säule 3a/3b) gegenübergestellt werden müssen, um Deckungslücken zu identifizieren.
Vorsorgereglement
Synonyme: Pension Fund Regulations
Das Vorsorgereglement ist das von einer Vorsorgeeinrichtung erlassene Regelwerk, das die konkreten Rechte und Pflichten der versicherten Personen sowie die Leistungen der beruflichen Vorsorge im Einzelnen festlegt.
Begriff
Das Vorsorgereglement ist das von jeder Vorsorgeeinrichtung zu erlassende Regelwerk, das im Rahmen der gesetzlichen Mindestvorgaben des BVG die konkreten Rechte und Pflichten der angeschlossenen Arbeitgeber und versicherten Personen sowie den genauen Umfang der Vorsorgeleistungen (Altersleistungen, Invaliden- und Hinterlassenenleistungen, Umwandlungssätze, Verzinsung) im Einzelnen festlegt.
Inhalt
Da das BVG lediglich Mindestleistungen vorschreibt, können Vorsorgeeinrichtungen im Vorsorgereglement über das gesetzliche Minimum hinausgehende (überobligatorische) Leistungen anbieten, etwa grosszügigere Umwandlungssätze, höhere Altersgutschriften oder erweiterte Risikoleistungen. Das Reglement muss durch das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung (Stiftungsrat) erlassen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Bedeutung für die Vorsorgeberatung
Da die tatsächlichen Leistungen zwischen verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen aufgrund unterschiedlicher Reglementsbestimmungen teils erheblich variieren, ist die Prüfung des konkreten Vorsorgereglements – insbesondere bei einem Stellenwechsel oder bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Kaderversicherung – ein wichtiger Bestandteil der individuellen Vorsorgeberatung.