Sturm (Windstorm)
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung ab einer vertraglich definierten Mindestwindstärke, die als Elementargefahr in der Sachversicherung mitversichert ist.
Begriff
Sturm bezeichnet in der Sachversicherung eine wetterbedingte Luftbewegung, die eine vertraglich definierte Mindestwindstärke erreicht oder überschreitet – üblicherweise wird in den Versicherungsbedingungen eine Windstärke ab 8 Beaufort (rund 62 km/h) als Sturm definiert. Kann der Versicherungsnehmer im Einzelfall nicht nachweisen, dass die massgebliche Windstärke tatsächlich erreicht wurde, genügt regelmässig der Nachweis, dass in der unmittelbaren Umgebung des versicherten Objekts vergleichbare Schäden an in ordnungsgemässem Zustand befindlichen Sachen entstanden sind.
Deckungsumfang
Die Sturmversicherung erstattet üblicherweise Schäden, die unmittelbar durch die Wirkung des Windes entstehen, wie das Abdecken von Dächern, das Umstürzen von Bäumen oder Masten, sowie Schäden, die durch vom Sturm fortgetragene oder umgestürzte Gegenstände am versicherten Objekt verursacht werden; ergänzend deckt die Sturmversicherung regelmässig auch Folgeschäden durch in das Gebäude eindringendes Regenwasser, wenn dieses unmittelbar durch eine sturmbedingte Gebäudebeschädigung verursacht wurde.
Abgrenzung und Kumulrisiko
Sturm zählt neben Hagel, Überschwemmung und Erdbeben zu den zentralen Elementargefahren und wird in den meisten Rechtsordnungen entweder als Standardgefahr in der Wohngebäude- und Hausratversicherung mitversichert oder ist im Rahmen einer erweiterten Elementarschadendeckung zusätzlich abschliessbar; für Versicherer und Rückversicherer stellt Sturm aufgrund der grossflächigen Ausdehnung von Winterstürmen und Hurrikanen ein bedeutendes Kumulrisiko dar, das eine zentrale Rolle in der Naturkatastrophenmodellierung spielt.