Erdbebenertüchtigung von Bestandsbauten
Erdbebenertüchtigung umfasst bauliche Massnahmen zur Verbesserung des seismischen Verhaltens bestehender Gebäude und Anlagen, um Personen- und Sachschäden im Erdbebenfall zu reduzieren.
Gefährdungsbild
Viele Bestandsbauten wurden vor Einführung heutiger Erdbebennormen errichtet und weisen typische Schwachstellen auf: weiche Erdgeschosse, unzureichend verankertes Mauerwerk, fehlende Verbindung zwischen Decken und tragenden Wänden sowie ungesicherte nichttragende Bauteile und Anlagenkomponenten. Auch in Regionen mit moderater Seismizität wie der Schweiz führt dies zu einem relevanten Schadenpotenzial bei mittleren bis starken Erdbeben.
Ertüchtigungsmassnahmen
Die Ertüchtigung erfolgt risikobasiert und stufenweise: Nach einer Zustandsbeurteilung und Einordnung in die massgebende Erdbebenzone werden gezielt Aussteifungen, Verankerungen und Verstärkungen kritischer Tragelemente vorgenommen. Für den Betrieb wichtige, aber nichttragende Elemente wie Regale, Tanks oder haustechnische Anlagen werden zusätzlich gegen Kippen und Verrutschen gesichert.
Versicherungsrelevanz
Da Erdbeben ein hohes räumliches Kumulpotenzial aufweisen, ist die Verfügbarkeit einer Erdbebendeckung eng an Rückversicherungskapazität und an eine belastbare Risikomodellierung gekoppelt. Nachgewiesene Ertüchtigungsmassnahmen können sich risikomindernd auf Prämie, Selbstbehalt und Deckungskapazität für den betroffenen Standort auswirken.
Normen und Regelwerke
- SIA 261 – Einwirkungen auf Tragwerke, Kapitel 16 Erdbeben