Begriff

Vorsorge, private und betriebliche (Altersvorsorge)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Altersvorsorge bezeichnet die planmässige finanzielle Absicherung des Lebensstandards im Alter durch staatliche, betriebliche und private Vorsorgeprodukte.

Begriff

Altersvorsorge bezeichnet die planmässige finanzielle Absicherung des Lebensstandards im Alter, wenn das Erwerbseinkommen durch den Eintritt in den Ruhestand entfällt. Sie umfasst sämtliche Massnahmen und Produkte, mit denen während der Erwerbsphase Kapital angespart oder Ansprüche erworben werden, die im Ruhestand als laufende Rente oder Einmalkapital zur Verfügung stehen.

Die drei Säulen der Altersvorsorge

In vielen Rechtsordnungen ist die Altersvorsorge in einem Mehrsäulensystem organisiert: Die erste Säule bildet die staatliche, meist umlagefinanzierte Sozialversicherung, die eine Basisabsicherung gewährleisten soll; die zweite Säule umfasst die betriebliche Altersvorsorge, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Beiträge in ein kapitalgedecktes Vorsorgesystem einzahlen; die dritte Säule schliesslich besteht aus freiwilligen privaten Vorsorgeprodukten, mit denen Einzelpersonen zusätzliches Vorsorgekapital aufbauen, oft steuerlich gefördert.

Produkte der privaten und betrieblichen Vorsorge

Zu den gängigen Produkten der zweiten und dritten Säule zählen kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen, private und betriebliche Rentenversicherungen sowie reine Sparprodukte mit Vorsorgecharakter; angesichts der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Belastung umlagefinanzierter staatlicher Systeme gewinnt die kapitalgedeckte zweite und dritte Säule in vielen Ländern kontinuierlich an Bedeutung für die Sicherung des Lebensstandards im Alter.