Kapitalwahlrecht (Option for Lump-Sum Payment)
Das Kapitalwahlrecht ist die vertraglich eingeräumte Möglichkeit, anstelle der vereinbarten lebenslangen Rentenzahlung eine einmalige Kapitalauszahlung des angesparten Deckungskapitals zu wählen.
Begriff
Das Kapitalwahlrecht ist eine vertragliche Gestaltungsoption in Rentenversicherungen, die dem Versicherungsnehmer erlaubt, zum vereinbarten Rentenbeginn anstelle der lebenslangen Rentenzahlung eine einmalige Auszahlung des angesammelten Deckungskapitals ganz oder teilweise zu wählen. Es verschafft dem Versicherungsnehmer Flexibilität, ohne dass er sich bereits bei Vertragsabschluss endgültig zwischen Rente und Kapitalauszahlung entscheiden muss.
Ausübung und Fristen
Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist üblicherweise an bestimmte Fristen gebunden, etwa eine Erklärung gegenüber dem Versicherer innerhalb eines definierten Zeitraums vor dem vereinbarten Rentenbeginn; nach Ablauf dieser Frist wandelt sich der Anspruch automatisch in eine lebenslange Rentenzahlung um, sofern keine ausdrückliche Erklärung erfolgt ist.
Bedeutung für die steuerliche und finanzielle Planung
Die Ausübung des Kapitalwahlrechts hat regelmässig erhebliche steuerliche Konsequenzen, da eine Einmalauszahlung in vielen Steuersystemen anders besteuert wird als eine laufende Rentenzahlung; zudem entfällt bei der Kapitaloption der biometrische Risikoausgleich der Rentenversicherung (Absicherung gegen ein langes Leben), sodass die Entscheidung sorgfältig gegen die individuelle Lebenserwartung und den Kapitalbedarf abgewogen werden muss.