Kündigung (Termination/Cancellation)
Die Kündigung ist die einseitige Erklärung einer Vertragspartei, mit der ein Versicherungsvertrag ordentlich zum Ablauf einer Frist oder ausserordentlich aus einem besonderen Anlass beendet wird.
Begriff
Die Kündigung ist die einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der eine Vertragspartei den Versicherungsvertrag für die Zukunft beendet. Sie ist von anderen Beendigungsgründen wie dem Rücktritt (der den Vertrag rückwirkend beseitigt) oder dem Widerruf (der als Verbraucherschutzinstrument innerhalb einer Widerrufsfrist besteht) klar abzugrenzen.
Ordentliche und ausserordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung erfolgt fristgerecht zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit und ist typischerweise sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer möglich. Die ausserordentliche Kündigung setzt einen besonderen, gesetzlich oder vertraglich definierten Anlass voraus, etwa eine Prämienerhöhung, einen eingetretenen Versicherungsfall oder eine Gefahrerhöhung, und kann regelmässig auch während der laufenden Vertragsperiode erklärt werden.
Bedeutung für den Versicherer
Während der Versicherungsnehmer im Massengeschäft weitreichende Kündigungsrechte besitzt, unterliegt das Kündigungsrecht des Versicherers in vielen Sparten und Jurisdiktionen strengeren gesetzlichen Beschränkungen, um den Versicherungsnehmer vor einem plötzlichen Verlust seines Versicherungsschutzes zu schützen; in bestimmten Sparten wie der privaten Krankenversicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers sogar vollständig ausgeschlossen.