Storno (Policy Lapse / Cancellation)
Storno bezeichnet die vorzeitige Beendigung eines Versicherungsvertrags vor dem regulären Ablauf, insbesondere durch Kündigung, Nichtzahlung der Prämie oder Widerruf.
Begriff
Storno bezeichnet die vorzeitige Beendigung eines Versicherungsvertrags vor dem regulär vereinbarten Ablauf. Die Ursachen können vielfältig sein: eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer oder Versicherer, das Erlöschen des Vertrags wegen Nichtzahlung der Erstprämie oder einer Folgeprämie nach erfolgloser qualifizierter Mahnung, oder ein fristgerechter Widerruf des Versicherungsnehmers innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist.
Stornohaftungszeit und Provisionsrückforderung
Für den Versicherungsvermittler ist das Storno von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung, da die ihm gezahlte Abschlussprovision innerhalb einer vertraglich vereinbarten Stornohaftungszeit an den Versicherer zurückzuerstatten ist, wenn der Vertrag vorzeitig storniert wird; die Stornohaftungszeit soll sicherstellen, dass der Vermittler nur für tatsächlich dauerhaft zustande gekommene Verträge vergütet wird.
Stornoquote als Steuerungsgrösse
Die Stornoquote, also der Anteil der innerhalb eines Betrachtungszeitraums vorzeitig beendeten Verträge im Verhältnis zum Gesamtbestand, ist eine wichtige Steuerungsgrösse für Versicherer, da eine hohe Stornoquote auf Probleme bei der Vertriebsqualität, der Bedarfsgerechtigkeit der Beratung oder der Kundenzufriedenheit hindeuten und zugleich die Rentabilität eines Vertragsbestands erheblich mindern kann, insbesondere wenn hohe Abschlusskosten noch nicht amortisiert wurden.