Begriff

Kausalhaftung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Kausalhaftung ist eine Haftungsordnung, bei der die Haftung unabhängig von einem Verschulden des Schädigers alleine daran anknüpft, dass ein bestimmter, gesetzlich definierter Kausalzusammenhang zwischen einer Ursache und dem Schaden besteht.

Begriff

Die Kausalhaftung bezeichnet eine Gruppe von Haftungsordnungen, bei denen die Haftung nicht an ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) des Schädigers anknüpft, sondern allein daran, dass zwischen einer bestimmten, vom Gesetz umschriebenen Ursache (z.B. dem Betrieb einer gefährlichen Anlage, der Stellung als Werkeigentümer oder Tierhalter) und dem eingetretenen Schaden ein Kausalzusammenhang besteht. Sie steht damit im Gegensatz zur Verschuldenshaftung, die eine vorwerfbare Pflichtverletzung voraussetzt.

Ausprägungen

Innerhalb der Kausalhaftung wird nach der Intensität der Haftung unterschieden: Die einfache Kausalhaftung lässt dem Haftpflichtigen den Nachweis fehlenden Verschuldens oder der Anwendung der gebotenen Sorgfalt offen (z.B. Werkeigentümerhaftpflicht), während die milde Kausalhaftung einen Entlastungsbeweis durch Sorgfaltsnachweis erlaubt. Die scharfe (strenge) Kausalhaftung, wie sie insbesondere für den Betrieb besonders gefährlicher Anlagen (Gefährdungshaftung) gilt, lässt demgegenüber praktisch keinen Entlastungsbeweis zu und begründet eine Haftung bereits aufgrund der blossen Verwirklichung des typischen Betriebsrisikos.

Bedeutung für die Haftpflichtversicherung

Die Kausalhaftung erhöht das Haftungsrisiko erheblich, da der Geschädigte kein Verschulden nachweisen muss; entsprechend sind Betriebe und Tätigkeiten, die einer scharfen Kausalhaftung unterliegen (z.B. Betreiber von Kernanlagen, Rohrleitungen, motorisierten Fahrzeugen), regelmässig zum Abschluss einer obligatorischen Haftpflichtversicherung mit gesetzlich definierten Mindestdeckungssummen verpflichtet.