Begriff

Genugtuung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Genugtuung ist eine Geldleistung zum Ausgleich immateriellen Schadens (Schmerz, Leid), die bei schweren Persönlichkeitsverletzungen infolge Körperverletzung oder Tötung geschuldet wird.

Begriff

Die Genugtuung ist eine Geldleistung, die dem Ausgleich immateriellen Schadens dient – also von Schmerz, Leid oder einer schweren Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens infolge einer Körperverletzung, Tötung oder schweren Persönlichkeitsverletzung. Im Unterschied zum Schadenersatz, der den nachweisbaren materiellen (wirtschaftlichen) Schaden ausgleicht, bemisst sich die Genugtuung nach der Schwere der erlittenen Beeinträchtigung und wird ermessensweise durch das Gericht festgesetzt.

Anspruchsberechtigte und Bemessung

Anspruch auf Genugtuung haben primär die geschädigte Person selbst sowie bei Tötung deren nächste Angehörige (Angehörigengenugtuung). Die Bemessung erfolgt anhand von Vergleichsfällen und Bemessungstabellen unter Berücksichtigung von Faktoren wie Schwere der Verletzung, Dauer der Beeinträchtigung, Alter der geschädigten Person und Grad des Verschuldens der schädigenden Partei.

Bedeutung für die Haftpflichtversicherung

Genugtuungsansprüche sind regelmässiger Bestandteil von Personenschaden-Regulierungen in der Haftpflichtversicherung und können insbesondere bei schweren Körperverletzungen mit dauerhaften Folgeschäden erhebliche Summen erreichen; ihre korrekte Einschätzung ist ein zentraler Bestandteil der Schadenregulierung.