Gefährdungshaftung (Strict Liability)
Die Gefährdungshaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung, die an den Betrieb einer erlaubten, aber besonders gefährlichen Sache oder Tätigkeit anknüpft.
Begriff
Die Gefährdungshaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung, die nicht an ein pflichtwidriges oder schuldhaftes Verhalten des Haftenden anknüpft, sondern an den blossen Betrieb einer an sich erlaubten, aber typischerweise mit erheblichen Risiken verbundenen Sache oder Tätigkeit, etwa den Betrieb eines Kraftfahrzeugs, einer Eisenbahn oder einer kerntechnischen Anlage.
Rechtfertigung und Beispiele
Die Gefährdungshaftung beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der aus dem Betrieb einer gefährlichen Sache Nutzen zieht, auch die damit verbundenen Risiken tragen soll, unabhängig davon, ob ihm im Einzelfall ein Verschulden nachweisbar ist; gesetzliche Ausprägungen finden sich unter anderem im Strassenverkehrsgesetz für den Halter eines Kraftfahrzeugs, im Haftpflichtgesetz für Bahn- und Energieanlagen sowie im Atomgesetz für den Betrieb kerntechnischer Anlagen.
Bedeutung für die Pflichtversicherung
Da die Gefährdungshaftung typischerweise mit einem hohen Schadenpotenzial verbunden ist und den Haftenden unabhängig von eigenem Verschulden trifft, sieht der Gesetzgeber für viele Bereiche der Gefährdungshaftung eine Pflichtversicherung vor, etwa die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, um sicherzustellen, dass Geschädigte trotz der abstrakten Haftungsgrundlage tatsächlich Ersatz für ihre Schäden erhalten.