Solidarhaftung
Die Solidarhaftung liegt vor, wenn mehrere Personen für denselben Schaden je einzeln gegenüber dem Geschädigten für das Ganze haften, wobei der Geschädigte den vollen Ersatz von jedem einzelnen Haftpflichtigen verlangen kann.
Begriff
Solidarhaftung liegt vor, wenn mehrere Personen für den gleichen Schaden gemeinsam haften und der Geschädigte wahlweise von jedem einzelnen Haftpflichtigen den vollen Ersatz des Schadens verlangen kann, ohne dass er die Anteile der einzelnen Schädiger im Innenverhältnis kennen oder nachweisen muss. Die Solidarhaftung dient dem Schutz des Geschädigten, da dieser nicht das Risiko der Zahlungsunfähigkeit eines einzelnen Mitschädigers oder Beweisschwierigkeiten bei der Anteilsbestimmung trägt.
Regress im Innenverhältnis
Hat ein Solidarschuldner den Geschädigten vollständig entschädigt, steht ihm gegenüber den übrigen Mitschädigern ein Regressanspruch (Rückgriffsrecht) zu, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen Verschuldensanteil und weiteren Umständen im Innenverhältnis der Schädiger richtet. Die Verteilung im Innenverhältnis ist von der Aussenhaftung gegenüber dem Geschädigten strikt zu unterscheiden.
Bedeutung für die Haftpflichtversicherung
Solidarhaftung tritt regelmässig bei Schäden auf, die durch das Zusammenwirken mehrerer Verursacher entstehen (z.B. mehrere am Bau beteiligte Unternehmer). Für Haftpflichtversicherer ist die korrekte Handhabung von Regressansprüchen unter mehreren Solidarschuldnern und deren jeweiligen Versicherern ein wichtiger Bestandteil der Schadenregulierung.