Höhere Gewalt
Höhere Gewalt bezeichnet ein von aussen einwirkendes, aussergewöhnliches und auch mit grösster Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, das Haftungs- und Deckungsfragen in der Versicherung beeinflusst.
Begriff
Höhere Gewalt bezeichnet ein von aussen auf den Betrieb oder die versicherte Sache einwirkendes, aussergewöhnliches Ereignis, das auch bei Anwendung der äussersten, vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt weder vorhersehbar noch abwendbar war. Klassische Beispiele sind Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmung), Kriegsereignisse oder behördliche Massnahmen, die nicht dem Einflussbereich einer der Vertragsparteien zuzurechnen sind.
Bedeutung für Haftung und Vertragserfüllung
Im Haftpflichtrecht unterbricht höhere Gewalt regelmässig den Kausalzusammenhang zwischen einer Handlung und einem Schaden und schliesst damit die Haftung aus, selbst bei sonst strenger Kausalhaftung. Im Vertragsrecht kann höhere Gewalt zur vorübergehenden oder dauerhaften Befreiung von der Leistungspflicht führen, etwa wenn die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht durch das Ereignis unmöglich wird; entsprechende Klauseln finden sich regelmässig in Bau-, Veranstaltungs- und Transportverträgen.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
In Versicherungsbedingungen wird höhere Gewalt teils als Ausschlussgrund (z.B. Kriegsrisiko), teils als ausdrücklich eingeschlossenes Ereignis (z.B. Elementarschäden in der Sachversicherung) behandelt; für die Schadenregulierung ist die genaue Abgrenzung zwischen höherer Gewalt und einem versicherten Zufallsereignis regelmässig entscheidend für die Deckungsfrage, insbesondere bei Betriebsunterbrechungs-, Veranstaltungsausfall- und Transportversicherungen.