Begriff

Werkeigentümerhaftpflicht

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Werkeigentümerhaftpflicht ist die kausale Haftung des Eigentümers eines Gebäudes oder Werks für Schäden, die durch einen mangelhaften Zustand oder eine mangelhafte Unterhaltung des Werks entstehen.

Begriff

Die Werkeigentümerhaftpflicht bezeichnet die kausale Haftung des Eigentümers eines Gebäudes oder eines anderen mit dem Boden fest verbundenen Werks (z.B. Strasse, Brücke, Stützmauer) für Schäden, die aus einem mangelhaften Zustand der Anlage oder deren mangelhafter Unterhaltung entstehen. Die Haftung setzt kein Verschulden des Eigentümers voraus; entscheidend ist allein, ob das Werk den Anforderungen entspricht, die an seine bestimmungsgemässe Nutzung zu stellen sind.

Entlastungsmöglichkeiten

Der Werkeigentümer kann sich von der Haftung entlasten, wenn er nachweist, dass der Werkmangel auch bei Anwendung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt nicht hätte entdeckt oder behoben werden können (z.B. bei einem verdeckten, unvorhersehbaren Baumangel), oder wenn ein überwiegendes Selbst- oder Drittverschulden des Geschädigten den Kausalzusammenhang unterbricht.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Die Werkeigentümerhaftpflicht ist einer der zentralen Deckungsgründe der Privat- und Gebäudehaftpflichtversicherung; typische Schadenfälle betreffen Stürze auf mangelhaft unterhaltenen Wegen, herabfallende Dachziegel oder morsche Bäume auf dem Grundstück des Eigentümers.