Begriff

Mietsachschäden (Tenant's Legal Liability for Damage to Leased Property)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Mietsachschäden sind Schäden, die ein Mieter an der von ihm gemieteten Immobilie verursacht und für die er dem Vermieter gegenüber gesetzlich haftet; die private Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko regelmässig als Einschlussleistung.

Begriff

Mietsachschäden sind Sachschäden, die ein Mieter während der Mietzeit an der von ihm gemieteten Wohnung oder Immobilie verursacht, etwa durch einen ausgelösten Wasserschaden, einen Brand oder eine Beschädigung der Bausubstanz, und für die er dem Vermieter nach den allgemeinen Vorschriften des Mietrechts zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Deckung in der Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung deckt Mietsachschäden regelmässig als eigenständigen Leistungsbaustein, der über die allgemeine Deliktshaftung gegenüber Dritten hinausgeht, da es sich bei der Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter formal um eine vertragliche und nicht um eine ausservertragliche (deliktische) Haftung handelt, die ohne einen ausdrücklichen Einschluss von der klassischen Haftpflichtdeckung ausgeschlossen wäre.

Abgrenzung zu Elementarschäden am Gebäude selbst

Mietsachschäden sind von Schäden zu unterscheiden, die der Vermieter selbst im Rahmen seiner Wohngebäudeversicherung reguliert; während die Wohngebäudeversicherung den Sachwert des Gebäudes gegen Feuer, Leitungswasser oder Sturm absichert, deckt die Mietsachschadenversicherung die persönliche Ersatzpflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter für einen von ihm verursachten Schaden ab.