Begriff

Nachhaftung für abgeschlossene Arbeiten (Completed Operations)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Completed Operations bezeichnet die Haftpflichtdeckung für Personen- und Sachschäden, die erst nach Abschluss und Abnahme einer vom Versicherungsnehmer erbrachten Leistung eintreten.

Begriff

Completed Operations bezeichnet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung denjenigen Deckungsbestandteil, der Personen- und Sachschäden abdeckt, die erst eintreten, nachdem eine vom Versicherungsnehmer im Rahmen eines Vertrags erbrachte Arbeit vollständig abgeschlossen, an einem Standort zur Nutzung freigegeben oder als funktionsfähig für ihren beabsichtigten Zweck betrachtet werden kann. Im Unterschied zur laufenden Betriebstätigkeit (“Ongoing Operations”) betrifft dieser Deckungsbestandteil somit gerade Schäden, die sich erst nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung manifestieren.

Praktische Bedeutung

Diese Nachhaftung ist insbesondere für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, Installations- und Montagefirmen sowie Dienstleister von zentraler Bedeutung, da mangelhaft ausgeführte Arbeiten – etwa eine fehlerhafte Elektroinstallation oder ein unsachgemäss montiertes Bauteil – oft erst Monate oder Jahre nach Fertigstellung zu einem Schaden führen. Die zeitliche Abgrenzung zwischen laufender Tätigkeit und abgeschlossener Arbeit ist dabei regelmässig Gegenstand von Deckungsstreitigkeiten, insbesondere wenn mehrere Gewerke am selben Projekt beteiligt sind.

Abgrenzung

Von der Nachhaftung für abgeschlossene Arbeiten zu unterscheiden ist die Obhutsklausel, die Schäden an Sachen betrifft, die sich zum Schadenzeitpunkt noch in der Gewahrsame, Obhut oder Kontrolle des Versicherungsnehmers befinden; nach Ablieferung oder Abnahme der Leistung endet regelmässig die Anwendung der Obhutsklausel, während die Nachhaftung für abgeschlossene Arbeiten gerade erst zu diesem Zeitpunkt relevant wird.