Risikomerkmal

Vorsorgeplan (BVG-Überobligatorium)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Der Vorsorgeplan erfasst die Ausgestaltung und Grosszügigkeit der überobligatorischen BVG-Vorsorgeleistungen des Arbeitgebers und dient der Zeichnung von Gruppenlebens- und Rückdeckungsversicherungen für das Vorsorgerisiko.

Kategorie
Personen
Datentyp
Text
Risikotreiber
Schadenhöhe, Kumul
Wirkung auf Underwriting
Prämie, Sublimite, Auflage/Obliegenheit

Typische Antragsfragen

  • Wie hoch sind der versicherte Lohn, der Koordinationsabzug und die Spar-/Risikobeitragssätze im überobligatorischen Plan?
  • Welche Todesfall- und Invaliditätsleistungen sieht der Plan über das BVG-Minimum hinaus vor, und handelt es sich um Leistungs- oder Beitragsprimat?
  • Wie ist der Plan rückversichert, und welchen Selbstbehalt trägt die Vorsorgeeinrichtung oder der Arbeitgeber für das Todesfall- und Invaliditätsrisiko?

Nachweise

  • Vorsorgereglement
  • Versicherungstechnischer Bericht / technische Bilanz
  • Rückversicherungsvertrag oder Stop-Loss-Vereinbarung, falls vorhanden

Warum relevant für das Underwriting

Über das BVG-Minimum hinaus können Schweizer Arbeitgeber überobligatorische Vorsorgepläne mit deutlich höheren versicherten Löhnen, grosszügigeren Todesfall- und Invaliditätsleistungen und unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen ausgestalten. Diese Gestaltungswahl bestimmt Umfang und Form des Mortalitäts- und Invaliditätsrisikos, das die Vorsorgeeinrichtung trägt, und damit auch das Risiko, das über einen Rückversicherungsvertrag oder eine Stop-Loss-Vereinbarung an einen Gruppenlebensversicherer oder Rückversicherer weitergegeben wird. Ein grosszügiger überobligatorischer Plan, konzentriert auf eine Belegschaft mit anspruchsvollem Risikoprofil, etwa einem alternden Bestand oder körperlich gefährlichen Tätigkeiten, erhöht die Exposition des Versicherers pro Kopf und kumulativ erheblich.

Erfassung und Nachweise

Underwriter prüfen das Vorsorgereglement, welches versicherten Lohn, Koordinationsabzug, Beitragssätze und die Formel für Todesfall-/Invaliditätsleistungen definiert, zusammen mit dem versicherungstechnischen Bericht bzw. der technischen Bilanz, welche das demografische Profil und den Deckungsgrad der Kasse aufzeigen. Ist das Risiko rückversichert, wird der bestehende Rückversicherungsvertrag bzw. die Stop-Loss-Vereinbarung geprüft, um den aktuellen Selbstbehalt und das abgegebene Risiko zu verstehen.

Wirkung auf Deckung, Prämie und Bedingungen

Die Grosszügigkeit des Plans und das demografische Profil des versicherten Bestands bestimmen unmittelbar die Gruppenlebens- und Rückversicherungsprämie und können zu Sublimiten pro versicherter Person oder pro Ereignis führen, um das Kumulrisiko aus einem einzelnen katastrophalen Ereignis mit mehreren betroffenen Mitgliedern zu begrenzen. Pläne mit ungewöhnlich grosszügigen Leistungen im Verhältnis zum Risikoprofil des Bestands können einer Bedingung unterliegen, die eine aktualisierte versicherungstechnische Überprüfung bei jeder Erneuerung oder eine angepasste Selbstbehaltsstruktur verlangt.

Massnahmen

Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtungen steuern diese Exposition durch eine laufend aktuelle versicherungstechnische Bewertung, die Abstimmung der Leistungsgrosszügigkeit auf eine nachhaltige Finanzierungs- und Rückversicherungsstruktur, die Beobachtung demografischer Verschiebungen wie eines alternden Bestands sowie die periodische Überprüfung des Rückversicherungsselbstbehalts, damit dieser mit der Entwicklung des versicherten Bestands und der Leistungsgestaltung angemessen bleibt.

Normen und Regelwerke

  • ISO 31000:2018 – Risk management, Guidelines