Mangelfolgeschaden (Consequential Loss from a Defect)
Ein Mangelfolgeschaden ist ein Schaden, der durch einen Mangel einer Sache oder Leistung an anderen Rechtsgütern des Geschädigten entsteht, und ist im Gegensatz zum Mangel selbst regelmässig durch die Haftpflichtversicherung gedeckt.
Begriff
Ein Mangelfolgeschaden ist ein Schaden, der als Folge eines Mangels an einer gelieferten Sache oder einer erbrachten Leistung an anderen, vom Mangel selbst nicht unmittelbar betroffenen Rechtsgütern des Geschädigten entsteht – etwa wenn ein fehlerhaftes Bauteil einen Brand verursacht, der weitere Vermögenswerte des Geschädigten zerstört.
Abgrenzung zum reinen Mangelschaden
Vom Mangelfolgeschaden ist der reine Mangelschaden (auch Erfüllungsschaden genannt) zu unterscheiden, der sich unmittelbar auf die mangelhafte Sache oder Leistung selbst bezieht, etwa die Kosten für die Nachbesserung oder den Minderwert der mangelhaften Sache. Da der reine Mangelschaden im Kern die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags betrifft, wird er in der Haftpflichtversicherung regelmässig als Erfüllungsschaden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bedeutung für die Produkthaftpflichtversicherung
In der Produkthaftpflichtversicherung ist die Unterscheidung zwischen Mangelschaden und Mangelfolgeschaden von zentraler Bedeutung, da nur der Mangelfolgeschaden – also der über das mangelhafte Produkt selbst hinausgehende Schaden an weiteren Rechtsgütern des Geschädigten – vom Versicherungsschutz umfasst ist, während die Behebung des Mangels am Produkt selbst regelmässig zum unternehmerischen Risiko des Herstellers zählt.