Verjährung (Limitation Period)
Verjährung bezeichnet den Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist, nach deren Verstreichen ein Versicherungsanspruch nicht mehr durchsetzbar ist, sofern sich der Anspruchsgegner darauf beruft.
Begriff
Verjährung bezeichnet den Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist, nach deren Verstreichen ein an sich bestehender Versicherungsanspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzbar ist, sofern sich die in Anspruch genommene Partei ausdrücklich auf den Eintritt der Verjährung beruft. Der Anspruch selbst erlischt durch die Verjährung nicht automatisch, sondern wandelt sich in eine nicht mehr erzwingbare Verbindlichkeit um.
Beginn und Dauer der Verjährungsfrist
Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich in vielen Rechtsordnungen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen; die konkrete Dauer der Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterscheidet sich zwischen den Rechtsordnungen und kann je nach Versicherungssparte zusätzlich variieren.
Hemmung und Unterbrechung
Die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Umstände gehemmt werden, wodurch der Fristlauf für die Dauer der Hemmung ausgesetzt wird und nach deren Wegfall weiterläuft – ein klassischer Fall ist die Anmeldung eines Anspruchs beim Versicherer, deren Prüfung die Verjährung bis zur Zugang einer schriftlichen Entscheidung des Versicherers hemmt; nach Ablauf der Hemmung kann sich die Verjährungsfrist um den Zeitraum der Hemmung verlängern, wodurch dem Versicherungsnehmer eine faire Möglichkeit zur gerichtlichen Durchsetzung seines Anspruchs erhalten bleibt.