Abfindungserklärung
Die Abfindungserklärung ist eine vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Erklärung, mit der er im Zuge der endgültigen Schadenerledigung auf weitere gegenwärtige und künftige Ansprüche aus einem Schadenfall verzichtet.
Begriff
Die Abfindungserklärung ist eine Art Entschädigungsquittung, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer zur endgültigen Erledigung eines Schadenfalls zur Unterschrift vorlegt. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Versicherungsnehmer den Erhalt der vereinbarten Leistung und erklärt zugleich, auf alle weiteren gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus diesem Schadenfall zu verzichten – die Angelegenheit gilt damit als abschliessend erledigt (abgefunden).
Rechtliche Tragweite und Vorsicht bei der Unterzeichnung
Da eine unterschriebene Abfindungserklärung spätere, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch nicht erkennbare Folgeschäden oder Spätschäden regelmässig ausschliesst, ist bei ihrer Unterzeichnung besondere Vorsicht geboten, insbesondere bei Personenschäden, deren gesundheitliche Folgen sich erst im Zeitverlauf abschliessend beurteilen lassen. Der Versicherer hat auf die Unterzeichnung einer Abfindungserklärung keinen Rechtsanspruch; die Zustimmung des Versicherungsnehmers ist stets freiwillig.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Für Vermittler und Berater ist es eine wichtige Aufgabe, Kunden vor der Unterzeichnung einer Abfindungserklärung auf deren endgültige Wirkung hinzuweisen und im Zweifel – etwa bei noch nicht vollständig ausgeheilten Personenschäden – von einer vorzeitigen Unterzeichnung abzuraten oder eine ausdrückliche Vorbehaltsklausel für Spätfolgen zu verhandeln.