Begriff

Indemnitätsprinzip (Principle of Indemnity)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das Indemnitätsprinzip besagt, dass der Versicherungsnehmer durch die Versicherungsleistung finanziell nicht besser gestellt werden darf, als er ohne den Schadeneintritt stünde, um eine Bereicherung durch den Versicherungsfall auszuschliessen.

Begriff

Das Indemnitätsprinzip ist ein Grundprinzip der Schadenversicherung, wonach die Versicherungsleistung ausschliesslich dem Ausgleich des tatsächlich erlittenen wirtschaftlichen Nachteils dient und den Versicherungsnehmer im Ergebnis finanziell nicht besser stellen darf, als er ohne den Versicherungsfall gestanden hätte. Es dient der Vermeidung von Fehlanreizen, die aus einer Bereicherung durch den Schadenfall entstehen könnten.

Abgrenzung zur Summenversicherung

Das Indemnitätsprinzip gilt uneingeschränkt für die Schadenversicherung (z. B. Sach-, Haftpflicht- und Transportversicherung), in der die Leistung stets den konkreten Schaden begrenzt. In der Summenversicherung (z. B. Lebens- und bestimmte Unfallversicherungen) findet das Prinzip hingegen keine Anwendung, da hier eine im Voraus vereinbarte feste Geldsumme unabhängig vom tatsächlichen wirtschaftlichen Nachteil geleistet wird.

Praktische Konsequenzen

Aus dem Indemnitätsprinzip leiten sich zentrale versicherungsrechtliche Institute ab, darunter das Verbot der Doppelentschädigung bei Mehrfachversicherung, die Übertragung von Ersatzansprüchen gegen Dritte auf den Versicherer (Regress/Subrogation) sowie die Anwendung der Unterversicherungsregel, wonach eine zu niedrige Versicherungssumme im Schadenfall zu einer proportionalen Leistungskürzung führt.