Verkehrssicherungspflicht (Duty to Ensure Safety)
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die nach den Umständen zumutbaren Massnahmen zum Schutz Dritter vor daraus resultierenden Schäden zu treffen.
Begriff
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft, unterhält oder für sie verantwortlich ist – etwa als Grundstückseigentümer, Betreiber einer Anlage oder Veranstalter einer Freizeitaktivität –, die nach den Umständen zumutbaren und erforderlichen Massnahmen zu treffen, um Dritte vor daraus resultierenden Schäden zu schützen. Sie ist ein zentrales Element der ausservertraglichen Haftung und bildet häufig die Grundlage für Schadenersatzansprüche im Bereich der allgemeinen und privaten Haftpflichtversicherung.
Umfang der zu treffenden Massnahmen
Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht bestimmt sich nach dem Massstab dessen, was ein umsichtiger, verständiger Angehöriger des jeweiligen Verkehrskreises in der konkreten Situation als notwendig und zumutbar erachten würde, um erkennbare Gefahren abzuwenden; eine absolute, jedes denkbare Risiko ausschliessende Sicherheit wird dabei nicht verlangt, da dies eine unverhältnismässige Belastung des Sicherungspflichtigen darstellen würde.
Bedeutung für die Haftpflichtversicherung
Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begründet regelmässig einen Schadenersatzanspruch geschädigter Dritter gegen den Sicherungspflichtigen, der wiederum durch eine Haftpflichtversicherung – etwa eine Privat-, Betriebs- oder Grundstückshaftpflichtversicherung – abgedeckt werden kann; die Feststellung, ob im Einzelfall eine Pflichtverletzung vorliegt, ist regelmässig Gegenstand einer sorgfältigen gerichtlichen Einzelfallabwägung.