Rechnungslegung
Rechnungslegung: 13 Fachbegriffe kurz erklärt – Definition, Synonyme und gesetzliche Grundlage.
Abschlusskosten
Synonyme: Abschlussaufwendungen, Acquisition Costs
Abschlusskosten (Abschlussaufwendungen) sind die Kosten eines Versicherers für die Vermittlung und den Abschluss von Versicherungsverträgen, insbesondere Provisionen.
Begriff
Abschlusskosten, auch Abschlussaufwendungen genannt, umfassen alle Kosten, die einem Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen. Den grössten Anteil machen dabei üblicherweise die an Vermittler gezahlten Abschlussprovisionen aus, daneben zählen auch interne Vertriebskosten und Antragsbearbeitungskosten dazu.
Bilanzielle Behandlung
Abschlusskosten werden in der handelsrechtlichen Rechnungslegung grundsätzlich sofort als Aufwand erfasst, können unter bestimmten Voraussetzungen jedoch aktiviert und über die Vertragslaufzeit verteilt werden (aktivierte Abschlusskosten, DAC – Deferred Acquisition Costs). Nach IFRS 17 werden Abschlusskosten dagegen grundsätzlich in die Bewertung der Versicherungsverträge einbezogen.
Bedeutung für die Kalkulation
Abschlusskosten sind ein wesentlicher Kalkulationsfaktor bei der Prämiengestaltung, insbesondere in der Lebensversicherung, wo hohe Abschlusskosten häufig über die sogenannte Zillmerung auf die ersten Vertragsjahre konzentriert und aus den frühen Prämienzahlungen finanziert werden.
Abschreibung
Synonyme: Depreciation, Amortization
Abschreibung ist die planmässige oder ausserplanmässige buchhalterische Wertminderung eines Vermögensgegenstands über dessen Nutzungsdauer oder infolge einer dauerhaften Wertminderung.
Begriff
Abschreibung bezeichnet in der Rechnungslegung die systematische Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands über dessen Nutzungsdauer (planmässige Abschreibung) oder die einmalige Wertkorrektur infolge einer dauerhaften Wertminderung (ausserplanmässige Abschreibung, Impairment).
Anwendung bei Versicherern
Bei Versicherungsunternehmen betrifft die Abschreibung insbesondere Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte sowie Kapitalanlagen, bei denen eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist – etwa bei Aktien oder Beteiligungen mit anhaltendem Kursverfall. Auch aktivierte Abschlusskosten (DAC) werden planmässig über die erwartete Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Bilanzielle Wirkung
Abschreibungen mindern den Buchwert des betreffenden Vermögensgegenstands und wirken sich unmittelbar aufwandswirksam auf das Periodenergebnis aus. Die Wahl der Abschreibungsmethode und -dauer kann daher einen erheblichen Einfluss auf den ausgewiesenen Erfolg eines Versicherers haben.
Aktivierungspflicht
Synonyme: Aktivierung, Capitalization
Die Aktivierungspflicht verpflichtet ein Unternehmen, bestimmte Ausgaben als Vermögensgegenstand in der Bilanz auszuweisen (zu aktivieren), statt sie sofort als Aufwand zu erfassen.
Begriff
Die Aktivierungspflicht bezeichnet die handelsrechtliche oder bilanzielle Pflicht, bestimmte Vermögenswerte oder Ausgaben in der Bilanz als Aktivposten anzusetzen, anstatt sie unmittelbar erfolgswirksam als Aufwand zu verbuchen. Sie steht im Gegensatz zum Aktivierungswahlrecht, bei dem die Aktivierung optional ist, sowie zum Aktivierungsverbot.
Anwendung bei Versicherern
Für Versicherungsunternehmen ist die Aktivierungspflicht insbesondere bei selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen, bestimmten Kapitalanlagen sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – bei aktivierbaren Abschlusskosten relevant. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen HGB, IFRS und Solvency-II-Bewertung.
Bedeutung
Die Aktivierungspflicht beeinflusst massgeblich, wie und wann Aufwendungen das Periodenergebnis eines Versicherers belasten, und ist damit ein wichtiges Element der bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume im Rahmen der geltenden Rechnungslegungsvorschriften.
Anschaffungskosten
Synonyme: Historical Cost, Anschaffungswert
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Begriff
Anschaffungskosten umfassen sämtliche Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Dazu zählen der Kaufpreis sowie Anschaffungsnebenkosten wie Transport-, Zoll- oder Notarkosten, abzüglich etwaiger Anschaffungspreisminderungen.
Bedeutung im Rechnungswesen
Die Anschaffungskosten bilden die Bewertungsobergrenze für den erstmaligen Ansatz eines Vermögensgegenstands in der Bilanz (Anschaffungskostenprinzip) und dienen als Ausgangsbasis für die planmässige Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Anwendung bei Kapitalanlagen
Bei Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen bilden die Anschaffungskosten regelmässig den Referenzwert, gegenüber dem der beizulegende Zeitwert (Fair Value) verglichen wird, um bei fortgeführter Anschaffungskostenbewertung mögliche dauerhafte Wertminderungen (Impairments) zu identifizieren.
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Synonyme: Betriebsaufwendungen, Operating Expenses
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind sämtliche Kosten eines Versicherers für Abschluss, Verwaltung und Regulierung von Versicherungsverträgen sowie sonstige versicherungstechnische Aufwendungen.
Begriff
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb umfassen in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherers sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Verwaltung und der Bestandspflege von Versicherungsverträgen anfallen. Sie werden in der Regel um erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft gekürzt (Nettoaufwendungen).
Bestandteile
Zu den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb zählen insbesondere Abschlussaufwendungen, Verwaltungsaufwendungen sowie sonstige versicherungstechnische Aufwendungen, nicht jedoch Schadenregulierungsaufwendungen, die separat ausgewiesen werden.
Bedeutung als Kennzahl
Das Verhältnis der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu den verdienten Bruttobeiträgen bildet die sogenannte Kostenquote, eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der operativen Effizienz eines Versicherungsunternehmens im Rahmen der Combined Ratio.
Available for Sale (AfS)
Synonyme: AfS, Zur Veräusserung verfügbar
Available for Sale bezeichnete unter IAS 39 eine Kategorie von Finanzinstrumenten, deren Fair-Value-Änderungen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurden.
Begriff
Available for Sale (AfS) war unter dem mittlerweile abgelösten Rechnungslegungsstandard IAS 39 eine eigenständige Bewertungskategorie für finanzielle Vermögenswerte. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts wurden bei AfS-Instrumenten nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income) erfasst und erst bei Veräusserung erfolgswirksam realisiert (Recycling).
Ablösung durch IFRS 9
Mit Einführung von IFRS 9 wurde die AfS-Kategorie durch das Modell “Fair Value through Other Comprehensive Income” (FVOCI) abgelöst, das nach ähnlicher, aber nicht identischer Logik funktioniert. Der Begriff AfS wird in der Praxis dennoch weiterhin häufig synonym verwendet.
Bedeutung für Versicherer
Für Versicherungsunternehmen war die AfS-Kategorie traditionell von hoher Bedeutung, da sie es erlaubte, festverzinsliche Wertpapiere zu halten, ohne kurzfristige Marktwertschwankungen unmittelbar im Periodenergebnis auszuweisen.
Beitragsübertrag
Synonyme: Unearned Premium Reserve
Der Beitragsübertrag ist die versicherungstechnische Rückstellung für den Teil der vereinnahmten Beiträge, der wirtschaftlich auf eine nach dem Bilanzstichtag liegende Deckungsperiode entfällt.
Begriff
Der Beitragsübertrag ist eine versicherungstechnische Rückstellung, die den Teil des vereinnahmten Beitrags erfasst, der wirtschaftlich auf die Zeit nach dem Bilanzstichtag entfällt, weil der Versicherungsschutz über das Geschäftsjahr hinaus fortbesteht.
Berechnung
Der Beitragsübertrag wird üblicherweise pro rata temporis berechnet, das heisst zeitanteilig entsprechend dem Verhältnis der nach dem Bilanzstichtag verbleibenden Vertragslaufzeit zur gesamten Deckungsperiode, gegebenenfalls unter Berücksichtigung risikogerechter Verteilungsmuster bei stark saisonalen Risiken.
Bedeutung für die Periodenabgrenzung
Der Beitragsübertrag stellt sicher, dass Beiträge periodengerecht dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem der zugehörige Versicherungsschutz tatsächlich gewährt wird, und ist damit einer der zentralen Bausteine der versicherungstechnischen Rückstellungen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung nach HGB.
Bilanzstichtag
Synonyme: Balance Sheet Date
Der Bilanzstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Bewertung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Jahresabschluss eines Versicherers bezieht.
Begriff
Der Bilanzstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Bewertung sämtlicher Vermögenswerte, Schulden und versicherungstechnischen Rückstellungen im Jahres- oder Zwischenabschluss eines Versicherers bezieht; für die meisten Versicherer in Deutschland ist dies der 31. Dezember.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Für Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag, aber vor Aufstellung des Jahresabschlusses eintreten, gelten besondere Regeln zur Berücksichtigung: Wertaufhellende Tatsachen, die Umstände am Bilanzstichtag betreffen, müssen berücksichtigt werden, während wertbegründende Ereignisse, die erst nach dem Stichtag entstanden sind, im Regelfall nur im Anhang zu erläutern sind.
Bedeutung für die Reservestellung
Am Bilanzstichtag muss der Versicherer sämtliche zu diesem Zeitpunkt bekannten und noch nicht abschliessend bezifferten Schäden angemessen reservieren, wobei die Spätschadenreserve (IBNR) auch Schäden abdeckt, die zum Bilanzstichtag bereits eingetreten, dem Versicherer aber noch nicht gemeldet wurden.
Bruttobeitrag
Synonyme: Gross Premium
Der Bruttobeitrag ist der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Gesamtbeitrag vor Abzug von Rückversicherungsanteilen und vor Provisionsabzügen.
Begriff
Der Bruttobeitrag ist der vom Versicherungsnehmer insgesamt zu zahlende Beitrag, bevor Rückversicherungsanteile, Vermittlerprovisionen oder sonstige Abzüge berücksichtigt werden; er entspricht dem tatsächlich vom Versicherungsnehmer an den Erstversicherer entrichteten Betrag.
Bestandteile
Der Bruttobeitrag setzt sich aus dem Nettobeitrag (Risikobeitrag zur Deckung des reinen Versicherungsrisikos zuzüglich Sicherheitszuschlag) sowie Zuschlägen für Abschluss- und Verwaltungskosten sowie gegebenenfalls Versicherungssteuer zusammen.
Bedeutung für die Bilanzierung
In der Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherers werden die verbuchten Bruttobeiträge zunächst vollständig ausgewiesen und anschliessend um den auf die Rückversicherer entfallenden Anteil (abgegebene Rückversicherung) reduziert, um den Nettobeitrag als Grundlage für die weitere versicherungstechnische Ergebnisrechnung zu ermitteln.
Bruttomethode
Synonyme: Gross Method
Die Bruttomethode bilanziert Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Rückversicherung getrennt und unsaldiert, statt sie mit dem Nettoergebnis zu verrechnen.
Begriff
Die Bruttomethode ist ein Bilanzierungsgrundsatz, nach dem Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen aus zediertem Rückversicherungsgeschäft getrennt und unsaldiert ausgewiesen werden, anstatt sie mit dem verbleibenden Nettogeschäft zu verrechnen.
Anwendung im Versicherungsrechnungswesen
Nach der Bruttomethode weist ein Zedent seine Bruttoprämien, Bruttoschäden und Bruttorückstellungen zunächst vollständig aus und zeigt den Anteil des Rückversicherers als separaten Abzugsposten (Depotforderung beziehungsweise Rückversicherungsanteil), sodass sowohl das Brutto- als auch das Nettoergebnis transparent nachvollziehbar bleiben.
Bedeutung für Transparenz und Bilanzanalyse
Die Bruttomethode erhöht die Transparenz der Bilanzierung erheblich, da Bilanzanalysten und Aufsichtsbehörden sowohl das originäre Risiko des Versicherers vor Rückversicherung als auch die tatsächliche Wirkung der Rückversicherung getrennt beurteilen können; sie steht im Gegensatz zur Nettomethode, bei der nur das um Rückversicherung bereinigte Ergebnis ausgewiesen wird.
Buchwert
Synonyme: Book Value
Der Buchwert ist der in der Bilanz ausgewiesene Wert eines Vermögensgegenstands, üblicherweise die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen.
Begriff
Der Buchwert ist der in der Bilanz zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgewiesene Wert eines Vermögensgegenstands oder einer Kapitalanlage, der sich üblicherweise aus den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen ergibt.
Abgrenzung zum Marktwert
Der Buchwert kann erheblich vom aktuellen Marktwert eines Vermögensgegenstands abweichen, insbesondere bei Kapitalanlagen, die nach dem Anschaffungskostenprinzip (HGB) bilanziert werden; stille Reserven entstehen, wenn der Marktwert den Buchwert übersteigt, stille Lasten entstehen im umgekehrten Fall.
Bedeutung für die Bilanzanalyse
Für die Analyse der wirtschaftlichen Lage eines Versicherers ist neben dem bilanziellen Buchwert häufig auch die Kenntnis der stillen Reserven und Lasten relevant, da diese im Rahmen der Solvenzbilanz nach Solvency II ohnehin zum tatsächlichen Marktwert bewertet und damit sichtbar gemacht werden.
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (FVTPL)
Synonyme: At Fair Value through Profit or Loss, FVTPL
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente (FVTPL) werden zu jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, wobei Wertänderungen unmittelbar über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Begriff
Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden (Fair Value through Profit or Loss, FVTPL), werden nach IFRS 9 zu jedem Bilanzstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Änderungen dieses Zeitwerts – sowohl Gewinne als auch Verluste – fliessen unmittelbar und in voller Höhe in die Gewinn- und Verlustrechnung der Berichtsperiode ein.
Abgrenzung
Diese Bewertungskategorie steht im Gegensatz zu Instrumenten, deren Fair-Value-Änderungen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst werden (Available for Sale bzw. Fair Value through Other Comprehensive Income), sowie zu Instrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.
Bedeutung für Versicherer
Für Versicherungsunternehmen ist die Zuordnung von Kapitalanlagen zur FVTPL-Kategorie besonders relevant, da sie zu einer höheren Volatilität des ausgewiesenen Periodenergebnisses führt. Das Zusammenspiel der Bilanzierung von Kapitalanlagen nach IFRS 9 mit der Bewertung von Versicherungsverbindlichkeiten nach IFRS 17 ist ein wichtiger Aspekt des sogenannten Accounting Mismatch.
Fair Value (Zeitwert)
Synonyme: Zeitwert, Marktwert
Fair Value ist der Preis, der beim Verkauf eines Vermögenswerts oder bei der Übertragung einer Schuld zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien am Bewertungsstichtag erzielt würde.
Begriff
Fair Value ist nach IFRS 13 der Preis, der in einer geordneten Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erzielt oder bei der Übertragung einer Schuld gezahlt würde, und stellt damit eine marktorientierte, nicht unternehmensspezifische Bewertungsgrösse dar.
Bewertungshierarchie
Zur Ermittlung des Fair Value sieht IFRS 13 eine dreistufige Bewertungshierarchie vor: Stufe 1 verwendet unmittelbar beobachtbare Marktpreise für identische Vermögenswerte auf aktiven Märkten, Stufe 2 nutzt beobachtbare Marktdaten für vergleichbare Vermögenswerte oder abgeleitete Bewertungsparameter, und Stufe 3 stützt sich auf nicht beobachtbare, modellbasierte Bewertungsannahmen, wenn keine ausreichenden Marktdaten verfügbar sind.
Bedeutung für Versicherer
Die Fair-Value-Bewertung ist zentraler Bestandteil sowohl der IFRS-Rechnungslegung von Versicherern (insbesondere für Kapitalanlagen) als auch der ökonomischen Solvenzbilanz nach Solvency II, die sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten grundsätzlich marktkonsistent zu bewerten verlangt; dies unterscheidet sich von der handelsrechtlichen Bewertung nach dem Vorsichtsprinzip, die häufig auf Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert abstellt.