Begriff

Garantiefonds (Sicherungsfonds)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Ein Garantiefonds ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherungseinrichtung, die Versicherten im Falle der Insolvenz eines Lebensversicherers einen Basisschutz gewährt.

Begriff

Ein Garantiefonds (in Deutschland als Sicherungsfonds für Lebensversicherer, Protektor, ausgestaltet) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherungseinrichtung, die im Falle der Insolvenz eines Lebensversicherers einen Basisschutz für die Ansprüche der betroffenen Versicherten gewährleistet, indem sie die Verträge des insolventen Versicherers übernimmt und fortführt oder die Ansprüche anderweitig absichert.

Finanzierung

Der Sicherungsfonds wird durch Beiträge aller zur Teilnahme verpflichteten Lebensversicherer finanziert, die regelmässig einen bestimmten Anteil ihrer Deckungsrückstellungen als Beitrag leisten müssen; im Bedarfsfall, wenn die laufenden Mittel des Fonds für die Bewältigung eines Insolvenzfalls nicht ausreichen, können zusätzliche Sonderbeiträge von den teilnehmenden Versicherern erhoben werden.

Umfang und Grenzen des Schutzes

Der durch den Garantiefonds gewährte Schutz bezieht sich in der Regel auf die vertraglich garantierten Mindestleistungen und ist teilweise auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt; er dient primär der Vermeidung eines vollständigen Vertrauensverlusts in die Lebensversicherungsbranche im Insolvenzfall eines einzelnen Anbieters und ergänzt damit die präventiven Massnahmen der laufenden Versicherungsaufsicht, ersetzt diese aber nicht.