Hybridkapital (Hybrid Capital)
Hybridkapital umfasst Finanzierungsinstrumente mit Eigenschaften sowohl von Eigen- als auch von Fremdkapital, die unter Solvency II je nach Ausgestaltung als Basiseigenmittel der Tier-1-, Tier-2- oder Tier-3-Qualität angerechnet werden können.
Begriff
Hybridkapital bezeichnet Finanzierungsinstrumente, die Merkmale von Eigenkapital (z. B. Nachrangigkeit, Verlustabsorption, unbegrenzte Laufzeit) mit Merkmalen von Fremdkapital (z. B. feste Verzinsung, steuerliche Abzugsfähigkeit) kombinieren. Typische Beispiele sind nachrangige Anleihen, Genussrechte und bedingte Pflichtwandelanleihen (Contingent Convertibles, CoCo-Bonds).
Anrechnung unter Solvency II
Unter dem europäischen Solvenzregime Solvency II werden Hybridkapitalinstrumente je nach Erfüllung bestimmter Kriterien (Nachrangigkeit, Verlustabsorptionsfähigkeit, fehlende Anreize zur Rückzahlung, Laufzeit) den Basiseigenmitteln der Tier-1-, Tier-2- oder Tier-3-Qualität zugeordnet; für jede Tier-Kategorie gelten quantitative Obergrenzen im Verhältnis zur Solvenzkapitalanforderung (SCR).
Bedeutung für die Kapitalstruktur
Hybridkapital ermöglicht es Versicherern und Rückversicherern, ihre aufsichtsrechtliche Eigenmittelausstattung zu stärken, ohne im gleichen Umfang wie bei einer Kapitalerhöhung Stammkapital auszugeben, und wird daher häufig als kosteneffizientes Instrument zur Kapitaloptimierung im Rahmen des Kapitalmanagements eingesetzt.