Risk Engineering

Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten erfordert eine Einstufung nach Flammpunkt und Menge sowie bauliche Rückhalte-, Belüftungs- und Trennmassnahmen, um Brand- und Explosionsgefahren durch Dampfbildung zu begrenzen.

Einstufung und Gefährdungsbild

Brennbare Flüssigkeiten werden nach Flammpunkt und Siedebeginn in Gefahrenklassen eingeteilt, die bestimmen, wie schnell sich bei Raumtemperatur eine zündfähige Dampf-Luft-Konzentration bilden kann. Massgeblich für das Schadenpotenzial sind nicht nur die gelagerte Menge, sondern auch Gebindegrösse und -material, da kleine, häufig geöffnete Behälter ein höheres Freisetzungsrisiko bergen als grosse, geschlossene Tanks.

Schutzmassnahmen

Zu den zentralen Massnahmen zählen eine ausreichende Rückhaltekapazität für auslaufende Flüssigkeit, eine wirksame natürliche oder technische Lüftung zur Verhinderung der Ansammlung explosionsfähiger Atmosphäre, die Trennung unverträglicher Stoffgruppen sowie eine dem Flammpunkt und der Lagerform entsprechend bemessene Sprinkler- oder Schaumlöschanlage. Elektrische Betriebsmittel in Lagerbereichen mit Dampfbildung müssen der dort geltenden Zonenklassifizierung entsprechen.

Versicherungsrelevanz

Da ausgelaufene brennbare Flüssigkeiten Brände in Sekunden über grosse Flächen ausbreiten können, gilt eine normgerechte Rückhaltung als eine der wirksamsten Einzelmassnahmen zur Schadenbegrenzung. Sachversicherer prüfen bei der Risikobesichtigung insbesondere, ob gelagerte Mengen und Gebindegrössen der ursprünglichen Gefahrenklassifizierung entsprechen und ob Zündquellenfreiheit im deklarierten Ex-Bereich tatsächlich eingehalten wird.

Normen und Regelwerke

  • FM Data Sheet 7-29: Ignitable Liquid Storage in Portable Containers
  • NFPA 30 – Flammable and Combustible Liquids Code