Rezeptgebühr
Die Rezeptgebühr ist der gesetzlich festgelegte Selbstbehalt, den Versicherte der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung je verordneter Medikamentenpackung zu entrichten haben.
Begriff
Die Rezeptgebühr ist der gesetzlich festgelegte, jährlich valorisierte Selbstbehalt, den Versicherte der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung für jede auf Kassenrezept bezogene Medikamentenpackung zu entrichten haben. Sie stellt die häufigste und praktisch relevanteste Form der Kostenbeteiligung in der gesetzlichen Krankenversicherung dar und wird von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie den übrigen Krankenversicherungsträgern in gleicher Höhe erhoben.
Befreiungen und Deckelung
Bestimmte Personengruppen sind von der Rezeptgebühr befreit oder zahlen einen reduzierten Betrag, insbesondere Personen mit geringem Einkommen, chronisch Kranke mit erhöhtem Arzneimittelbedarf und Bezieher bestimmter Sozialleistungen. Zudem gilt eine Rezeptgebühren-Obergrenze: Übersteigen die im Kalenderjahr geleisteten Rezeptgebühren zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens, werden weitere Gebühren automatisch rückerstattet beziehungsweise nicht mehr eingehoben.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Für die Beratung zu privaten Krankenzusatzversicherungen ist die Rezeptgebühr in ihrer Bedeutung meist untergeordnet, da sie im Vergleich zu Wahlarzt- oder Sonderklassekosten einen geringen Betrag darstellt; sie ist dennoch als typisches Beispiel des österreichischen Selbstbehaltsystems in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant und wird gelegentlich in Tarifen für Krankenzusatzversicherungen als mitversicherte Nebenleistung angeboten.
Gesetzliche Grundlage
- AT: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), § 136