Neuwertversicherung (New Value Insurance)
Die Neuwertversicherung ersetzt im Schadenfall die Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung einer versicherten Sache in neuwertigem Zustand, ohne Abzug für Alter und Abnutzung.
Begriff
Die Neuwertversicherung ersetzt im Schadenfall die Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung einer versicherten Sache in neuwertigem Zustand am Schadenort, ohne dass ein Abzug für das Alter oder den Abnutzungsgrad der beschädigten oder zerstörten Sache vorgenommen wird. Sie ist die in der deutschen Wohngebäude- und Hausratversicherung verbreitete Regelform der Entschädigungsberechnung.
Abgrenzung zur Zeitwertversicherung
Im Gegensatz zur Zeitwertversicherung, bei der die Entschädigung um einen Abzug für Alter und Abnutzung gemindert wird, orientiert sich die Neuwertversicherung ausschliesslich am Wiederbeschaffungspreis eines gleichartigen, neuen Gegenstands; diese Regelung führt in der Regel zu einer höheren Entschädigungsleistung, kann aber je nach Ausgestaltung an eine strengere Obliegenheit zur tatsächlichen Wiederherstellung der Sache gebunden sein.
Bedeutung der Wiederherstellungsklausel
Viele Bedingungswerke knüpfen die volle Auszahlung des Neuwerts an eine sogenannte Wiederherstellungsklausel, wonach der Versicherer zunächst nur den Zeitwert auszahlt und den darüber hinausgehenden Neuwertanteil erst dann leistet, wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sache innerhalb einer bestimmten Frist tatsächlich nachweist; dies soll eine überhöhte Entschädigung ohne tatsächliche Verwendung für den Wiederaufbau verhindern.