Begriff

Naturalrestitution (Restitution in Kind)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Naturalrestitution ist die Wiederherstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte, im Gegensatz zum Wertersatz durch eine reine Geldzahlung.

Begriff

Die Naturalrestitution bezeichnet im Schadensersatzrecht den Grundsatz, wonach der Schädiger denjenigen Zustand herzustellen hat, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde – regelmässig durch die tatsächliche Reparatur oder Wiederherstellung der beschädigten Sache anstelle einer blossen Geldzahlung. Im deutschen Recht ist dieser Grundsatz in § 249 BGB verankert und bildet die Ausgangsregel des allgemeinen Schadensersatzrechts.

Bedeutung in der Sachversicherung

In der Sachversicherung äussert sich die Naturalrestitution regelmässig in der vertraglich vereinbarten Möglichkeit oder Verpflichtung des Versicherers, den Schaden durch tatsächliche Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu regulieren (Naturalersatz), anstatt dem Versicherungsnehmer den entsprechenden Geldbetrag auszuzahlen; dies ist insbesondere bei der Kaskoversicherung mit vertraglich vereinbarten Reparaturwerkstätten von praktischer Bedeutung.

Wahlrecht des Geschädigten

Nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts steht es dem Geschädigten regelmässig frei, statt der Naturalrestitution den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag zu verlangen (sogenannte Ersetzungsbefugnis); in der Praxis der Kfz-Schadenregulierung führt dies dazu, dass der Geschädigte häufig auf Gutachtenbasis abrechnet, anstatt die tatsächliche Reparatur nachzuweisen, solange der geforderte Betrag den nachgewiesenen Reparaturaufwand nicht übersteigt.