Rückkaufswert (Surrender Value)
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Lebensversicherer dem Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung eines kapitalbildenden Vertrags auszahlt; er entspricht dem Deckungskapital abzüglich eines Stornoabzugs.
Begriff
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Lebensversicherer dem Versicherungsnehmer auszahlt, wenn dieser einen kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit vorzeitig kündigt. Er basiert auf dem zum Kündigungszeitpunkt vorhandenen Deckungskapital, vermindert um einen Stornoabzug, der die dem Versicherer durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstehenden zusätzlichen Kosten und Risiken abgelten soll.
Berechnung und Einflussfaktoren
Die Höhe des Rückkaufswerts wird massgeblich durch den Zeitpunkt der Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit bestimmt: In den ersten Vertragsjahren ist der Rückkaufswert regelmässig deutlich niedriger als die Summe der eingezahlten Prämien, da die Abschlusskosten des Vertrags – insbesondere bei gezillmerten Tarifen – zunächst mit den ersten Prämienzahlungen verrechnet werden, bevor sich nennenswertes Deckungskapital aufbaut.
Wirtschaftliche und regulatorische Bedeutung
Aufgrund der teilweise erheblichen finanziellen Nachteile einer vorzeitigen Kündigung unterliegt die Berechnung und Kommunikation des Rückkaufswerts in vielen Rechtsordnungen strengen Transparenz- und Mindestwertvorschriften zum Schutz der Versicherungsnehmer; als Alternative zur vollständigen Kündigung steht dem Versicherungsnehmer regelmässig auch die Möglichkeit der Reduktion zur beitragsfreien Weiterführung des Vertrags mit vermindertem Deckungskapital offen.