Risk Engineering

Videoüberwachungsanlagen

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Videoüberwachungsanlagen (VÜA) erfassen und dokumentieren sicherheitsrelevante Ereignisse und unterstützen in Kombination mit Einbruchmelde- und Zutrittskontrollsystemen die Alarmverifikation und Beweissicherung.

Funktion im Sicherungskonzept

Videoüberwachungsanlagen dienen primär der Alarmverifikation – der Bestätigung eines von der Einbruchmeldeanlage ausgelösten Alarms vor der Intervention – sowie der nachträglichen Beweissicherung. Zunehmend übernehmen Videosysteme mit Analytik auch eigenständige Detektionsaufgaben, etwa die videobasierte Perimeterüberwachung von Aussenbereichen.

Anforderungen an Planung und Betrieb

Kameraauflösung, Ausleuchtung, Aufzeichnungsdauer und Speicherredundanz müssen dem Schutzziel entsprechen; unzureichend ausgeleuchtete oder falsch ausgerichtete Kameras liefern im Ernstfall keine verwertbaren Aufnahmen. Regelmässige Inspektion und Wartung stellen die dauerhafte Funktionsfähigkeit sicher, während datenschutzrechtliche Vorgaben zu Aufnahmebereich, Speicherdauer und Zugriffsrechten einzuhalten sind.

Versicherungsrelevanz

Eine funktionierende Videoüberwachung erleichtert nach einem Einbruch oder Diebstahl die Schadenaufnahme und Täterermittlung erheblich und wird von Versicherern bei hochwertigen Risiken zunehmend als Bestandteil des geforderten Sicherungskonzepts anerkannt. Nicht gewartete oder funktionsuntüchtige Anlagen entfalten diesen Nutzen im Schadenfall jedoch nicht.

Normen und Regelwerke

  • VdS 3134-5 – Technische Kommentare, Videoüberwachungsanlagen
  • VdS 6004 – Prüfliste Inspektion und Wartung von Videosicherheitsanlagen
  • EN 62676-1-1 – Videoüberwachungsanlagen für Sicherheitsanwendungen, Systemanforderungen