Brandschutztüren und -tore
Brandschutztüren und -tore verschliessen Öffnungen in Brandabschnitten und müssen im Ereignisfall selbsttätig schliessen, um den Feuerwiderstand der umgebenden Wand über die geforderte Dauer aufrechtzuerhalten.
Funktion und Bauarten
Jede Öffnung in einer feuerwiderstandsfähigen Wand – für Personen-, Fahrzeug- oder Materialverkehr – schwächt deren Wirkung, sofern sie nicht mit einem gleichwertigen Abschluss versehen ist. Brandschutztüren, Rolltore und -klappen werden dazu mit der gleichen oder einer nur geringfügig niedrigeren Feuerwiderstandsklasse wie die umgebende Wand ausgeführt und meist mit Feststellanlagen kombiniert, die im Alarmfall automatisch auslösen.
Betrieb und Instandhaltung
Häufigster Mangel in der Praxis ist die dauerhaft geöffnete oder blockierte Brandschutztür, etwa durch Keile oder abgestellte Güter – damit ist der Abschluss im Ernstfall wirkungslos. Feststellanlagen, Türschliesser und Dichtungen sind wiederkehrend zu prüfen; beschädigte oder provisorisch reparierte Türen verlieren ihre Zulassung.
Versicherungsrelevanz
Bei der Risikobesichtigung gehört die Kontrolle von Brandschutztüren und -toren zu den Standardprüfpunkten, da funktionsunfähige Abschlüsse die im Brandschutzkonzept vorgesehene Abschnittsbildung faktisch aufheben. Wiederkehrende Mängel in diesem Bereich gelten als Indikator für unzureichendes Instandhaltungsmanagement insgesamt.