Wertminderung (Diminished Value)
Wertminderung bezeichnet den verbleibenden Minderwert einer reparierten Sache, insbesondere eines Fahrzeugs, der trotz fachgerechter Instandsetzung gegenüber dem Zustand vor dem Schaden bestehen bleibt.
Begriff
Wertminderung bezeichnet den verbleibenden Minderwert einer beschädigten und anschliessend reparierten Sache, insbesondere eines Fahrzeugs, der trotz fachgerechter und vollständiger Instandsetzung gegenüber dem Zustand vor dem Schadenereignis bestehen bleibt. Massgeblich ist dabei nicht ein etwaiger technischer Restmangel, sondern der sogenannte merkantile Minderwert – die geringere Verkaufsfähigkeit des Fahrzeugs am Markt allein aufgrund seiner offenbarungspflichtigen Unfallvorgeschichte.
Voraussetzungen und Bemessung
Ein Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung setzt regelmässig voraus, dass das Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur einen dauerhaften, am Markt relevanten Minderwert aufweist, was insbesondere bei jüngeren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung und bei erheblichen Schäden an tragenden Fahrzeugteilen der Fall ist; bei sehr alten Fahrzeugen oder rein kosmetischen Bagatellschäden wird eine Wertminderung regelmässig verneint. Die Bemessung der Höhe erfolgt meist durch ein Sachverständigengutachten anhand anerkannter Berechnungsmethoden.
Bedeutung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Die Wertminderung ist vor allem im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers als eigenständiger Schadenposten neben den reinen Reparaturkosten relevant, da der Geschädigte einen Anspruch auf vollständige Wiederherstellung seines wirtschaftlichen Zustands vor dem Unfall hat; in der Kaskoversicherung des eigenen Fahrzeugs wird ein Ausgleich der Wertminderung dagegen häufig nicht oder nur eingeschränkt geleistet, da diese primär den Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert abdeckt.