Bad Faith (Böswillige Schadenregulierung)
Bad Faith bezeichnet ein vorsätzlich unfaires Verhalten des Versicherers bei der Schadenregulierung, das über eine blosse Vertragsverletzung hinausgeht und zu Schadenersatzansprüchen über die Policensumme hinaus führen kann.
Begriff
Bad Faith bezeichnet ein offenkundig unfaires, über eine blosse Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung hinausgehendes Verhalten eines Versicherers bei der Bearbeitung und Regulierung eines Schadenfalls. Ein typisches Beispiel ist die willkürliche Weigerung eines Haftpflichtversicherers, einen Anspruch innerhalb der Policensumme zu regulieren, obwohl die Haftung des Versicherungsnehmers unstrittig feststeht.
Abgrenzung zu Treu und Glauben
Während der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben die gegenseitige Redlichkeitspflicht von Versicherungsnehmer und Versicherer während der gesamten Vertragsbeziehung beschreibt, bezeichnet Bad Faith spezifisch die schwerwiegende, vorsätzliche oder rücksichtslose Pflichtverletzung des Versicherers gegenüber dem eigenen Versicherungsnehmer bei der Schadenregulierung – etwa durch grundlose Leistungsverweigerung, unangemessene Verzögerung oder mangelnde Sorgfalt bei der Anspruchsprüfung.
Rechtsfolgen
Ein erfolgreicher Bad-Faith-Vorwurf kann dazu führen, dass der Versicherer über die vertraglich vereinbarte Policensumme hinaus haftet – sogenannte extrakontraktuelle Schadenersatzansprüche, die in bestimmten Rechtsordnungen auch Strafschadenersatz (Punitive Damages) umfassen können. Diese Haftungsfolgen sind insbesondere im US-amerikanischen Recht stark ausgeprägt, finden aber in abgeschwächter Form auch in anderen Rechtsordnungen als Sanktionierung besonders schwerwiegender Verstösse gegen die Regulierungspflichten des Versicherers Anwendung.