Begriff

Reduktion (Paid-Up Reduction)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Reduktion bezeichnet die beitragsfreie Fortführung einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung mit entsprechend herabgesetzter Versicherungssumme, wenn die Prämienzahlung eingestellt wird.

Begriff

Reduktion bezeichnet die Umwandlung einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung in eine beitragsfreie Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer die weitere Prämienzahlung einstellt, den Vertrag jedoch nicht vollständig kündigt. Die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme wird dabei auf einen Betrag herabgesetzt, der sich aus dem zum Umwandlungszeitpunkt vorhandenen Deckungskapital ohne weitere künftige Beitragszahlungen ergibt.

Abgrenzung zur Kündigung

Im Unterschied zur vollständigen Kündigung, bei der dem Versicherungsnehmer der Rückkaufswert ausgezahlt und der Vertrag beendet wird, bleibt bei der Reduktion der Versicherungsschutz in vermindertem Umfang bestehen und das vorhandene Deckungskapital verzinst sich planmässig weiter; die Reduktion ist damit für Versicherungsnehmer regelmässig vorteilhafter, wenn eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung oder ein fortbestehender Versicherungsschutz gewünscht wird.

Berechnung der reduzierten Leistung

Die Höhe der reduzierten Versicherungssumme ergibt sich versicherungsmathematisch aus dem Verhältnis des vorhandenen Deckungskapitals zum Deckungskapital, das bei vollständiger Beitragszahlung bis zum Vertragsende erforderlich gewesen wäre; bei gezillmerten Tarifen kann die Reduktion in den ersten Vertragsjahren aufgrund der noch nicht vollständig getilgten Abschlusskosten zu einer besonders niedrigen reduzierten Leistung führen.