Prämienverzug (Premium Payment Default)
Der Prämienverzug ist das Ausbleiben der fristgerechten Zahlung eines fälligen Versicherungsbeitrags durch den Versicherungsnehmer und löst ein gesetzlich geregeltes Mahnverfahren mit abgestuften Rechtsfolgen aus.
Begriff
Der Prämienverzug bezeichnet das Ausbleiben der fristgerechten Zahlung eines fälligen Versicherungsbeitrags durch den Versicherungsnehmer. Das Versicherungsvertragsrecht unterscheidet dabei grundlegend zwischen dem Verzug mit der Erstprämie, der bei Nichtzahlung regelmässig zum vollständigen Fehlen des Versicherungsschutzes von Beginn an führen kann, und dem Verzug mit einer Folgeprämie, für den ein abgestuftes Mahnverfahren mit Nachfrist vorgesehen ist.
Rechtsfolgen beim Verzug mit der Erstprämie
Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer nach den meisten Rechtsordnungen bis zur Zahlung von der Leistungspflicht befreit, sofern der Versicherungsnehmer über diese Rechtsfolge zuvor durch einen gesonderten Hinweis informiert wurde; tritt der Versicherungsfall vor Zahlung der Erstprämie ein, besteht in diesem Fall grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
Rechtsfolgen beim Verzug mit einer Folgeprämie
Beim Verzug mit einer Folgeprämie ist der Versicherer demgegenüber verpflichtet, dem Versicherungsnehmer zunächst eine qualifizierte Mahnung mit angemessener Nachfrist zu setzen, bevor er sich auf Leistungsfreiheit berufen oder den Vertrag wegen Zahlungsverzugs kündigen kann; dieses abgestufte Verfahren soll den Versicherungsnehmer vor einem plötzlichen und für ihn nicht vorhersehbaren Verlust des Versicherungsschutzes schützen.