Begriff

Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Solvenzkapitalanforderung ist unter Solvency II das Kapital, das ein Versicherer vorhalten muss, um auch bei einem statistisch einmal in 200 Jahren erwarteten Extremereignis noch ausreichend Eigenmittel zu besitzen.

Begriff

Die Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR) ist unter dem europäischen Aufsichtsregime Solvency II das Kapital, das ein Versicherer vorhalten muss, damit er mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 % innerhalb eines Jahres nicht insolvent wird. Sie entspricht damit dem Value-at-Risk der Eigenmittel eines Versicherers zu diesem Konfidenzniveau und wird umgangssprachlich als Kapitalpuffer gegen ein statistisch einmal in 200 Jahren erwartetes Extremereignis beschrieben.

Berechnungsmethoden

Versicherer können die Solvenzkapitalanforderung entweder anhand der von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Standardformel berechnen, die einzelne Risikomodule wie das versicherungstechnische Risiko, das Marktrisiko, das Ausfallrisiko von Gegenparteien und das operationelle Risiko über vorgegebene Korrelationsannahmen zu einer Gesamtanforderung aggregiert, oder ein von der Aufsichtsbehörde genehmigtes internes Modell verwenden, das die individuelle Risikostruktur des Versicherers genauer abbilden soll.

Abgrenzung zur Mindestkapitalanforderung

Während die Solvenzkapitalanforderung das aufsichtsrechtliche Zielniveau der Kapitalausstattung markiert, dessen Unterschreitung einen Sanierungsplan auslöst, stellt die niedrigere Mindestkapitalanforderung (MCR) die absolute Untergrenze dar, bei deren Unterschreitung die Aufsichtsbehörde dem Versicherer die Zulassung entziehen kann; das Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zur Solvenzkapitalanforderung wird als Solvabilitätsquote bezeichnet und im Rahmen des SFCR veröffentlicht.