Begriff

Solvabilitätsquote (Solvency Ratio)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Solvabilitätsquote setzt die anrechnungsfähigen Eigenmittel eines Versicherers ins Verhältnis zur Solvenzkapitalanforderung und zeigt an, um welchen Faktor die aufsichtsrechtliche Mindestkapitalausstattung erfüllt ist.

Begriff

Die Solvabilitätsquote setzt die anrechnungsfähigen Eigenmittel eines Versicherers ins Verhältnis zu seiner Solvenzkapitalanforderung (SCR) und wird üblicherweise in Prozent ausgedrückt. Eine Solvabilitätsquote von 150 % bedeutet beispielsweise, dass der Versicherer über anderthalbmal so viel anrechnungsfähige Eigenmittel verfügt, wie zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Solvenzkapitalanforderung erforderlich wäre.

Bedeutung für Aufsicht und Öffentlichkeit

Unterschreitet die Solvabilitätsquote den Schwellenwert von 100 %, ist die Solvenzkapitalanforderung nicht mehr vollständig durch Eigenmittel gedeckt, und der Versicherer muss der Aufsichtsbehörde einen Sanierungsplan zur Wiederherstellung der Kapitalausstattung vorlegen; unabhängig von aufsichtsrechtlichen Eingriffsschwellen ist die Solvabilitätsquote im Rahmen des SFCR öffentlich zugänglich und wird von Marktteilnehmern, Ratingagenturen und Analysten als zentraler Indikator für die finanzielle Stärke eines Versicherers herangezogen.

Volatilität und Interpretation

Die Solvabilitätsquote kann aufgrund der marktwertnahen Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unter Solvency II zwischen den Berichtsperioden erheblich schwanken, etwa infolge von Änderungen des Zinsniveaus, der Kapitalmarktentwicklung oder aussergewöhnlicher Schadenereignisse; eine isolierte Betrachtung einzelner Stichtagswerte sollte daher stets durch eine Analyse der zugrunde liegenden Trends und der Sensitivität gegenüber wesentlichen Risikofaktoren ergänzt werden.