Selbstinspektionsprogramm (betriebliche Eigenkontrolle)
Ein Selbstinspektionsprogramm überträgt geschulten Betriebsangehörigen die regelmässige, checklistenbasierte Eigenkontrolle von Brandschutz-, Sicherheits- und Instandhaltungseinrichtungen zwischen den periodischen Besichtigungen durch externe Risk Engineers.
Aufbau
Ein internes Kontrollorgan – oft eine benannte Sicherheitsbeauftragte oder ein Sicherheitsbeauftragter – führt regelmässige Rundgänge nach standardisierter Checkliste durch, die sämtliche Managementprogramme des Betriebs abdeckt: Freigabeverfahren, Ordnung und Sauberkeit, Fluchtwege, Ausserbetriebnahmen und Instandhaltungsstatus. Auffälligkeiten werden dokumentiert und einer verantwortlichen Person zur Behebung zugewiesen.
Durchführung
Inspizierende Personen werden im Umgang mit der Anlage, den Schutzeinrichtungen und der Meldekette geschult; Schaden- und Beinaheunfallberichte fliessen in jede Runde ein. Ergänzend nutzen Betriebe zunehmend digitale Checklisten-Apps, die Fristen, Fotodokumentation und Eskalation unterstützen.
Versicherungsrelevanz
Ein dokumentiertes Selbstinspektionsprogramm ersetzt keine externe Risikobesichtigung, verlängert aber deren Wirksamkeit zwischen den Terminen und wird von Sachversicherern als Nachweis gelebter Schadenverhütung honoriert; fehlende Aufzeichnungen erschweren die Risikobewertung.