Betrieblicher Frost- und Leitungswasserschutz
Betrieblicher Frost- und Leitungswasserschutz umfasst Massnahmen, die das Einfrieren wasserführender Leitungen und Anlagen in Betrieben verhindern und dadurch Frost- und Folgewasserschäden vermeiden.
Gefährdungsbild
Frostschäden entstehen, wenn Wasser in Rohrleitungen, Heizungsanlagen oder Sprinkleranlagen gefriert, sich ausdehnt und die Leitung zum Bersten bringt; der eigentliche Sachschaden entsteht meist erst durch das beim Auftauen austretende Wasser. Besonders gefährdet sind gering genutzte oder unbeheizte Gebäudeteile, Aussenleitungen sowie Betriebsunterbrechungen der Heizung bei Stromausfällen im Winter.
Schutzmassnahmen
Eine Mindestbeheizung aller Räume, auch bei vorübergehendem Leerstand, sowie das vollständige Entleeren nicht benötigter Aussenleitungen vor der kalten Jahreszeit reduzieren das Risiko erheblich. Freiliegende Leitungen in unbeheizten Bereichen sind zu dämmen oder mit einer Rohrbegleitheizung auszustatten; für frostgefährdete Sprinklerabschnitte kommen Trocken- oder Frostschutzsysteme zum Einsatz. Ein Notfallplan für Heizungsausfälle ergänzt die technischen Massnahmen.
Versicherungsrelevanz
Frostschäden zählen zu den häufigsten wiederkehrenden Ursachen für Leitungswasserschäden im Winter. Sachversicherer knüpfen die Deckung häufig an Obliegenheiten zur Mindestbeheizung oder Entleerung bei Betriebsunterbrechungen und -stilllegungen; deren Verletzung kann zu einer Leistungskürzung führen.