Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte ist die von der Unternehmensleitung bestellte, qualifizierte Fachperson, die als zentrale Ansprechperson für vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz berät, Massnahmen überwacht und deren Umsetzung sicherstellt.
Bestellung und Aufgaben
Brandgefahren, Personenbelegung, Art oder Grösse eines Betriebs, behördliche Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen begründen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die Person berät und unterstützt die Geschäftsleitung in allen Brandschutzfragen, erstellt und pflegt Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne, überwacht die Betriebsbereitschaft der Brandschutzeinrichtungen, kontrolliert feuergefährliche Arbeiten und Ausserbetriebnahmen und ist Ansprechperson für Brandschutzbehörden, Feuerwehr und Versicherer.
Qualifikation und Ausbildung
Die Ausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten mit theoretischen Grundlagen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes sowie praktischen Löschübungen. Aufgaben, Kompetenzen und Weisungsbefugnisse werden in einem betriebsspezifischen Pflichtenheft festgehalten, das die Geschäftsleitung mit den notwendigen Mitteln ausstatten muss, damit die Funktion wirksam ausgeübt werden kann.
Versicherungsrelevanz
Für Sachversicherer ist die Existenz und tatsächliche Handlungsfähigkeit eines Brandschutzbeauftragten ein wichtiges Kriterium der Risikobesichtigung: Er setzt Auflagen aus Freigabeverfahren, Schulungen und Selbstinspektionen im Alltag durch und ist damit das operative Bindeglied zwischen Brandschutzmanagementsystem und gelebter Praxis vor Ort.
Normen und Regelwerke
- VdS 3111 – Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten