Begriff

Zweckgesellschaft (SPV)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft, die ausschliesslich zur Emission von Wertpapieren gegründet wird, mit denen Versicherungs- oder Kreditrisiken am Kapitalmarkt platziert werden.

Funktion

Die Zweckgesellschaft kauft Vermögenspositionen an oder übernimmt Versicherungsrisiken und finanziert dies durch die Emission von Wertpapieren an Investoren. Die eingesammelten Mittel werden meist in sichere, liquide Geldmarktpapiere angelegt und stehen im Schadenfall oder bei Forderungsausfall zur Deckung zur Verfügung; nach Ablauf der Transaktion fliesst der Restbetrag an die Investoren zurück.

Anwendung im Risikotransfer

Im Versicherungskontext dient die Zweckgesellschaft insbesondere der Verbriefung von Naturkatastrophenrisiken über Cat Bonds sowie – im Kreditbereich – von Forderungen über Asset Backed Securities. Sie ergänzt klassische Rückversicherung um eine kapitalmarktbasierte, meist vollständig kollateralisierte Risikotransferform.

Praxisrelevanz

Für Erstversicherer und Grossunternehmen erweitert die Zweckgesellschaft die verfügbare Kapazität für Spitzenrisiken, insbesondere wenn traditionelle Rückversicherungsmärkte an ihre Zeichnungsgrenzen stossen. Das Ausfallrisiko der Investoren ist durch die Kollateralisierung gering, das Strukturierungs- und Emissionsverfahren jedoch aufwendiger als bei traditioneller Rückversicherung.