Terrorversicherung (Terrorism Insurance)
Die Terrorversicherung deckt Sach- und Betriebsunterbrechungs- schäden, die durch terroristische Handlungen verursacht werden, und wird aufgrund der schweren Kalkulierbarkeit des Risikos häufig gesondert von der Standarddeckung angeboten.
Begriff
Die Terrorversicherung deckt Sachschäden, Betriebsunterbrechungsschäden und teilweise auch Personenschäden ab, die durch terroristische Handlungen verursacht werden – also durch Gewaltakte, die mit dem Ziel begangen werden, eine Regierung oder Bevölkerung zu beeinflussen, zu bedrohen oder einzuschüchtern. Aufgrund der potenziell katastrophalen und statistisch kaum vorhersehbaren Schadenausmasse wird das Terrorrisiko in den Standardbedingungen der Sachversicherung häufig ausgeschlossen und muss gesondert eingedeckt werden.
Marktstruktur und staatliche Beteiligung
Da einzelne private Versicherer und Rückversicherer die potenziell enormen Kumulschäden eines Grossterroranschlags oft nicht allein tragen können, haben viele Staaten spezielle Pools oder staatlich gestützte Rückversicherungsprogramme eingerichtet, die als Auffangkapazität für Terrorrisiken dienen und die private Versicherungswirtschaft bei der Bereitstellung von Deckung unterstützen.
Abgrenzung zu Krieg und inneren Unruhen
Die Terrorversicherung ist von der Kriegsversicherung sowie der Deckung für innere Unruhen abzugrenzen, da diese jeweils unterschiedliche Ausschluss- und Einschlusstatbestände in den Versicherungsbedingungen begründen; die genaue Definition des Terrorbegriffs sowie die Abgrenzung zu Sabotage, Aufruhr und kriegsähnlichen Zuständen ist regelmässig Gegenstand sorgfältig formulierter Klauseln, um Deckungslücken oder unerwünschte Doppelabsicherungen zu vermeiden.