Begriff

Sabotage

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Sabotage bezeichnet die absichtliche Beschädigung oder Zerstörung von Sachen oder Betriebsabläufen durch Dritte aus politischen, ideologischen oder wirtschaftlichen Motiven.

Begriff

Sabotage bezeichnet die vorsätzliche Beschädigung, Zerstörung oder Beeinträchtigung von Sachen, Anlagen oder Betriebsabläufen durch Dritte, die damit politische, ideologische, wirtschaftliche oder sonstige Ziele verfolgen, ohne dass es sich um eine Handlung im Rahmen eines Krieges, Bürgerkriegs oder Aufruhrs im engeren Sinne handeln muss.

Deckung und typische Ausschlüsse

In den Musterbedingungen vieler Sachversicherungen ist Sabotage entweder ausdrücklich als mitversicherte Gefahr benannt oder unter den Oberbegriff der inneren Unruhen beziehungsweise böswilliger Beschädigung durch Dritte gefasst; häufig wird Sabotage jedoch auch als eigenständiger Ausschlussgrund formuliert, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit Terrorismus, Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen steht, da diese Risiken wegen ihrer potenziell katastrophalen und schwer kalkulierbaren Ausmasse gesondert behandelt werden.

Bedeutung für Betriebsunterbrechung und Cyberrisiken

Neben unmittelbaren Sachschäden kann Sabotage auch erhebliche Betriebsunterbrechungsschäden nach sich ziehen, etwa wenn kritische Betriebsanlagen oder IT-Systeme gezielt beschädigt oder manipuliert werden; mit der zunehmenden Digitalisierung von Produktionsprozessen gewinnt die Absicherung gegen Sabotage in Form gezielter Cyberangriffe auf Steuerungssysteme zunehmend an Bedeutung und wird verstärkt im Rahmen spezialisierter Cyber- und Sachversicherungspolicen adressiert.