Orderpolice (Order Policy)
Die Orderpolice ist ein in der Transportversicherung gebräuchliches, durch Indossament übertragbares Versicherungspapier, das die Rechte aus dem Versicherungsvertrag an eine im Papier genannte oder deren Order benannte Person bindet.
Begriff
Die Orderpolice ist ein in der Transport- und Warenversicherung gebräuchliches Versicherungspapier, das im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Namenspolice durch Indossament (schriftlichen Übertragungsvermerk) an einen Dritten übertragen werden kann. Sie richtet den Versicherungsschutz an die jeweils im Papier genannte oder durch Order bestimmte Person und ist damit ein wertpapierähnliches Dokument.
Bedeutung im internationalen Warenhandel
Die Übertragbarkeit der Orderpolice ist von besonderer praktischer Bedeutung im internationalen Warenhandel, bei dem eine Warensendung während des Transports mehrfach weiterverkauft werden kann, bevor sie ihren endgültigen Bestimmungsort erreicht; durch die Weitergabe der Orderpolice zusammen mit den übrigen handelsrelevanten Dokumenten (etwa dem Konnossement) geht der Versicherungsschutz automatisch auf den jeweiligen neuen Eigentümer der Ware über.
Abgrenzung zur Inhaberpolice und zur Namenspolice
Während eine Namenspolice die Ansprüche ausschliesslich an eine bestimmte, im Vertrag genannte Person bindet und eine Inhaberpolice bereits durch die blosse Übergabe des Papiers übertragen wird, erfordert die Übertragung der Orderpolice zusätzlich ein ausdrückliches Indossament; sie stellt damit eine mittlere Ausgestaltungsform zwischen diesen beiden Extremen dar und verbindet die Flexibilität der Übertragbarkeit mit einer gewissen formalen Kontrolle über den Übertragungsvorgang.