Subsidiaritätsprinzip (Subsidiarity Principle)
Das Subsidiaritätsprinzip regelt, dass eine Versicherung nur nachrangig leistet, wenn und soweit keine andere, vorrangig zuständige Versicherung für denselben Schaden eintritt.
Begriff
Das Subsidiaritätsprinzip bestimmt, dass ein Versicherer für einen Schaden nur nachrangig leistungspflichtig ist, sofern und soweit eine andere Versicherung, die für denselben Schaden vorrangig zuständig ist, keine oder keine ausreichende Deckung gewährt. Es kommt regelmässig dann zur Anwendung, wenn ein Risiko durch mehrere unterschiedliche Versicherungsverträge oder -sparten abgedeckt sein könnte.
Abgrenzung zur Mehrfachversicherung
Während bei der klassischen Mehrfachversicherung mehrere gleichrangige Versicherer denselben Schaden gemeinsam nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Versicherungssummen tragen, führt eine vereinbarte Subsidiaritätsklausel dazu, dass der nachrangig verpflichtete Versicherer erst dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der vorrangig zuständige Versicherer seine Leistung vollständig erbracht hat oder eine Deckung durch diesen ausgeschlossen ist.
Typische Anwendungsfälle
Subsidiaritätsklauseln finden sich häufig in Zusatzversicherungen, etwa in der privaten Unfallversicherung im Verhältnis zu einer bestehenden gesetzlichen Unfallversicherung, oder in Reiseversicherungen im Verhältnis zu einer bereits bestehenden privaten Krankenversicherung; die Klausel soll verhindern, dass der Versicherungsnehmer durch die kumulative Inanspruchnahme mehrerer Versicherungen einen Schaden übermässig, also über den tatsächlichen Bedarf hinaus, ausgleicht.