Begriff

Nachhaftung (Extended Reporting Period / Run-off Cover)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Nachhaftung ist der zeitliche Anschluss der Versicherungsdeckung an eine bereits beendete Haftpflicht- oder Rückversicherungsdeckung, der noch nicht gemeldete Schäden aus der vorangegangenen Deckungsperiode abdeckt.

Begriff

Die Nachhaftung bezeichnet die Fortdauer des Versicherungsschutzes über das Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit hinaus für Schäden, die aus Ursachen während der Deckungsperiode resultieren, aber erst nach Vertragsbeendigung gemeldet werden. Sie ist insbesondere im Zusammenhang mit Claims-made-Deckungen von Bedeutung, bei denen der Versicherungsschutz an den Zeitpunkt der Schadenmeldung und nicht an den Zeitpunkt des schadenverursachenden Ereignisses anknüpft.

Bedeutung bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses

Ohne eine Nachhaftungsregelung würde bei Beendigung einer Claims-made-Police der Versicherungsschutz für Schäden entfallen, die zwar während der Vertragslaufzeit verursacht, aber erst danach gemeldet werden – ein erhebliches Risiko insbesondere bei Berufshaftpflichtversicherungen mit langen Latenzzeiten. Die Nachhaftung schliesst diese potenzielle Deckungslücke durch eine zeitlich befristete oder unbefristete Verlängerung der Meldemöglichkeit.

Nachhaftung in der Rückversicherung

Auch in der Rückversicherung spielt die Nachhaftung eine Rolle, wenn ein Zedent aus einem Rückversicherungsvertrag ausscheidet oder dieser gekündigt wird: Hier regelt die Nachhaftungsklausel, inwieweit der Rückversicherer weiterhin für Schäden aus der abgelaufenen Vertragsperiode haftet, die dem Zedenten erst nach Vertragsende bekannt werden, und steht damit in engem Zusammenhang mit Loss Portfolio Transfers und anderen Legacy-Lösungen für Run-off-Bestände.